Hallo ih brauche mal driungend euren Rat. Uns ist aufgefallen das wir keine Heizkosten auf unserem Bescheid haben und nun haben wir morgen ein Termin mit was können wir rechnen.
Wir sind sechs Personen?
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hallo...
die kosten der unterkunft sind im bewilligungsbescheid in einer summer aufgeführt... d.h. als gesamtmiete... normal gibt ein mietvertrag auskunft über die grundmiete, die betriebskostenvorauszahlung und die heizkostenvorauszahlung... kucke bitte mal in deinen mietvertrag, was dort unter nebenkosten steht... wenn man mit erdgas oder nachtspeicherheizung heizt, dann muss das schreiben des jeweiligen erdgas- bzw. stromanbieters mit der monatlichen abschlaghöhe vorgelegt werden... bis zu ersten abrechnung werden heizkosten in der regel in voller höhe übernommen, danach nur noch in höhe der angemessenheit...
stimmt die summe im bewilligungsbescheid mit der gesamtmiete überein, stimmt die zahlung, ergibt sich aber eine differenz unbedingt bei der zuständigen arge / jobcenter nachfragen... sind im mietvertrag kosten für gartennutzung oder so aufgeführt, dann werden diese nicht mitübernommen und sind von der regelleistung zu zahlen... -
Danke erstmal wir haben Nachtspeicherheizung und zahlen monatl. 280?, was wird davon ungefähr übernommen oder wie ist der satz
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Hallo danilein
Wenn hier eine Nachtspeicherheizung genutzt wird muss der Teil, welcher für die Heizung berechnte wird herausgerechnet werden. Dieser wird dann in angemessener Höhe übernommen.
Das heißt hier muss aufgeschlüsselt werden was für Heikosten und Haushaltsstrom anfallen. Strom wird NICHT übernommen.Eine Gartennutzung zählt, wie mein(e) Vorschreiber(in) schon erwähnt hat nicht zu den Nebenkosten. Jedoch die Gartenpflege schon, wenn dies denn ausdrücklich im Mietvertrag steht.
Liebe Grüße
Kätzchen -
Hi, also wir haben zwei Auflistungen eine für strom mit 100,- und für die heizung 280,-. wir haben extra zwei zähler im haus.
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Hallo Danilein,
ob diese Kosten im angemessenen Bereich liegen vermag ich nicht zu sagen.
Wo wohnst du denn? Kannst mir auch ne PN schicken.
Liebe Grüße
Kätzchen -
Hallo,
die Heizkosten müssen in tatsächlich anfallender Höhe bezahlt werden.
Natürlich müssen diese angemessen sein und dürfen von der ARGE nicht pauschaliert werden.
Wenn es Ärger gibt einen Anwalt für sozialrecht hinzuziehen, der ist für Hartz IV empfänger kostenlos.
Die meisten Anwälte haben Formulare zur Unterschrift bereit, so das der Staat die Kosten übernimmt.
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