Hallo bin neu hier und wollte mal fragen was ich machen kann.
Bei mir ist ein großer Wasserschaden in der Wohnung entstanden durch den Dachboden der undicht ist. Und jetzt bildet sich dort bei mir wo es feucht war schimmel der schwarz ist. Und in der küche ist das Fenster schon so verfault das ein neues rein muß.
Nun bin ich aber psyschich krank und der ganzen sache nicht gewachsen es stinkt in der wohnung durch die Feuchtigkeit und ich habe Asthma. Kann ich, weil ich es nervlich in der wohnung nicht aushalte ausziehen. Und wenn ja, wer übernimmt dann die umzugskosten oder die kaution .:(
Oder wer kann helfen wegen einer neuen Wohnung zu finden.
Danke für hilfreiche Komentare.
-
-
Wir haben genau das gleiche Problem.
Schau hier !!!Du musst aufjeden fall zum Arzt und dir eine Bescheinigung holen.
Wenn dein Vermieter dann nicht Renoviert kannst du fristlos kündigen.
Willst du dann im gleichen Landkreis umziehen musst du dir bei der ARGE eine genehmigung für den umzug holen. Ist aber mit der bescheinigung vom Arzt kein Problem.Wenn du weitere Fragen hast schick mir eine PN !!!
Grüsse
-
Hallo,
auf alle Fälle erstmal zum Artzt, dann dem Vermieter auffordern den Schaden zu beheben (schriftlich, Einschreiben).
Sollte der Vermieter nicht in angemessener Frist (ca 1 Woche) antworten, eine Mietkürzung androhen (schriftlich, Einschreiben, ca 20%) und auch die Miete kürzen.
Wenn alles nichts hilft einen Anwalt für Mietrecht einschalten und gleich bei dem Prozesskostenhilfe beantragen. -
Wir haben eine Wohnung gefunden und ziehen am 15 .7 um.
Morgen kündigen wir diese wohnung.Danke
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,5k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-