Hallo
folgender Sachverhalt
Eheleute X haben eine Tochter X welche mit 18 Jahren in ein anderes Bundesland zieht.
Sie haben mit der Familienkasse vereinbart,dass das Kindergeld der Tochter auf ihr Girokonto ausgezahlt wird und nicht länger auf das der Eltern.
Nun war die Tochter arbeitssuchend beim Jobcenter an ihrem neuen Wohnort gemeldet,und bezog/bezieht ALG II.
Im September 2005 brachte die 19-jährige Tochter ein gesundes Kind zur Welt.
Ihre Mutter gab ihr die Auskunft,sie hätte bei der Familienkasse "mal eben nachgefragt" ob es korekt sei wenn die Tochter ein eigenes Kind hat und immernoch Kindergeld erhält.
Die Tochter verwieß die Mutter auf die Mitteilungspflicht,jegliche Änderungen der Tochter der Familienkasse mitzuteilen..."Jaja,wird schon korrekt sein",darauf die Mutter.
Nun gut,so korrekt war es dann doch nicht.
Tochter bekam ein Schreiben,in welchem sie aufgefordert wird das Kindergeld vom September 2005 bis März 2007 zurückzuzahlen,Gesamtbetrag knapp 3000?.
Grund: Tochter ist mit eigenem Kind nicht mehr arbeitssuchend gemeldet,sondern steht in Elternzeit beim Jobcenter gemeldet.Steht somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Die Mutter will damit nichts zutun haben,sie hätte ja kurz am Schalter nachgefragt und "die" hätten gesagt es sei korrekt so.
Nun bleibt die Tochter auf dem ganzen Schlamassel sitzen,da sie davon ausgegangen ist das die Mutter ihrer Mitteilungspflicht nachgekommen ist.
Bezahlen könnten Eheleute X den Betrag sehr wohl,es ist einiges an Gespartem vorhanden und der Vater verdient auch nicht schlecht...
Bin gespannt auf eure Antworten,danke fürs lesen schonmal
Liebe Grüße
Salatlady