Hallo an alle die sich auskennen,
meine Tochter bezieht zusätzlich zu ihrem geringen Einkommen ALG II. Mein Schwiegersohn ist noch in der Ausbildung, die beiden haben 2 kleine Kinder und haben sich nun leider getrennt. Im Mai 07 hat meine Tochter ihren zuständigen Sachbearbeiter informiert, dass ihr Mann zum 1.6. auszieht und bekam zur Antwort, dass sie dann seine Ummeldebescheinigung und seinen Mietvertrag vorlegen müsste, damit die Hilfe neu berechnet werden kann. Am 29.5. zog mein Schwiegersohn aus, umgemeldet hat er sich leider noch nicht, den Mietvetrag hat meine Tochter auch noch nicht. Heute, am 1.6. wollte meine Tochter Geld abholen. Pustekuchen!! Kein Geld da! Sie rief direkt den Sachbearbeiter an, der dann ganz lakonisch meinte, er könnte wegen des fehlenden Mietvetrages bzw. der Ummeldebescheinigung nicht ausrechnen, was ihr zusteht. Sie schilderte ihm ziemlich verzweifelt, dass sie kein Geld mehr übers Wochenene hätte, worauf er meinte, dann solle sie halt am Montag mal kommen um vielleicht einen kleinen Vorschuss von 40 od. 50? zu holen?! Ich bin darüber ziemlich empört, denn er hätte ja erst mal den normalen Satz überweisen können um später abzurechnen, zumal sie jetzt ja sogar mehr bekommt, weil mein Schwiegersohn wegen seiner Ausbildungsvergütung nichts zum Lebensunterhalt beitragen kann. Ich möchte nun am Montag mit ihr zum Amt, bin in diesen Dingen aber nicht so bewandert und möchte nicht, dass meine Tochter " abgewimmelt" wird. Wie kann ich ihr zu ihrem Recht verhelfen? Wenn ich das Geld hätte, bräuchte sie kein Hartz 4, aber leider bin ich kein Großverdiener.Vielen Dank für eure Hilfe