Hallo
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich wollte fragen, ich habe ein Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2
hätte ich denn jetzt nach der neuen Novelle des BaföG ein Recht auf die Förderung(BaföG)?
Bitte Freundlich um Antworten.
Danke Schön
Perkapt