Hallo,
unsere Bedarfsgemeinschaft besteht aus Erzieher (Antragsteller, Papa), Studentin (28, Mutter) und Tochter (9 Wochen).
Nach Antragstellung vor 4 Wochen bekamen wir Bescheid das neben Wohngeld ich und meine Tochter unterstützt werden. Meine Freundin bekommt einen Studentenkredit von 500/Monat.
Ersparnisse liegen unter dem Erlaubten.
Fragen:
1) Lohnt ein Einspruch da die Studentin nicht mehr Bafög berechtigt ist und somit keine echten Einkünfte hat? (311Eur/Monat zusätzlich)
2) Wie würde Sie Nebenerwerbstechnisch berücksichtigt? Normal (100eur frei, dann prozentual) oder hat Sie die 311Eur zusätzlich anrechnungsfrei da Sie die ja nicht als Sozialleistung erhält?
Lieben Gruss
Andreas