alg2 nach ausbildungsabbruch zur überbrückung?

  • seit april mache ich eine ausbildung zur krankenschwester. diese möchte ich aber nicht mehr weitermachen, da sie mir nicht gefällt und da ich einen ausbildungsplatz zur erzieherin ab august habe.
    nun möchte ich die ausbildung abbrechen, habe aber bis jetzt noch keinen 400 euro job, der mich über wasser halten würde.
    ich bin 21 (werde nächsten monat 22), wohne in einer WG und bezahle knapp 300 ? miete mit allem, also auch telefon und so, ohne den ganzen schn ickschnack aber mit nebenkosten sind es ca. 220?
    wie sieht das denn aus, wenn ich alg2 beantrage, was gibt es für maßnahmen und wieviel geld bekomme ich, wenn überhaupt und muss ich trotzdem bewerbungen schreiben, auch wenn ich ja bald was anderes hab?
    es soll ja nur übergangsweise für 2 monate sein...
    muss ich evtl. wieder bei meinen eltern einziehen?
    kann ich trotzdem schülerbafög für die erzieherausbildung beantragen, obwohl ich jetzt alg2 beziehen würde?
    vielleicht kann mir jemand mit ein paar tipps weiterhelfen?


    also, die dame vom arbeitsamt meinte, das ich alg2 beziehen könnte...auch wenn ich die ausbildung abbreche...aber sie hat mich zum kreisjobcenter verwiesen, die dafür ja zuständig wären...


    und wie siehts aus, wenn meine ausbildungsstätte, in dem fall die krankenpflegeschule mir kündigt, zb. wegen unenschuldigtem fehlen? in der probezeit müssen ja keine gründe angegeben werden?!

  • wegen unentschuldigtem fehlen??? nee lieber nicht. gekündigt werden ist immer besser als selber kündigen.
    wenn keine gründe angegeben werden müssen geht es doch auch so, speche mit deinem arbeitgeber und sage das das nicht das ist was du dir vorgestellt hast.bzw. du festgestellt hast das das nichts für dich ist. vielleicht hat er ein einsehen und entlässt dich.....grrrrr..... wegen nichteignung( auch blöd, weis aber nichts besseres). dann sollte es normalerweise kein problem sein..........es sei denn........die kommen wirklich auf dem klopps das du wieder zu deinen eltern ziehen musst da du dort unterstützt wirst.( wenn ein zusammmenleben unmöglich geworden ist, wegen daraus entstehenden konflikten der belastet, muss man nicht mehr mit den eltern zusammen wohnen; soviel ich das weis).