Bitte ich brech gleich zusammen Hilfe bitte!

  • bin jetzt zur arge gegangen und wollte den antrag abgeben!
    ich beschreib mal was passiert ist.


    da ich eine unterschrift brauche um den antrag abgeben zu dürfen musste ich bei der arbeitsvermittlung vorsprechen das habe ich getan so und jetzt der knüller!


    als ich sagte ich möchte gerne meinen antrag auf algII stellen und brauche dafür ihre unterschrift hat er gesagt nimm platz.


    so er hat mich gefragt welche schule blablablabla.... ich habe keine abschluss


    darauf hin sagte er " da sie erstantragsteller sind muss ich ihnen ein sofortangebot machen"
    zur info : es handelt sich hierbei um eine maßnahme..
    in dem schreiben steht das ich dazu verpflichtet bin an der maßnahme teilzunehmen sonst kein geld das beste ist aber ich bezieh noch GARNICHTS und anfangen soll die maßnahme schon MORGEN!


    ich bin hilflos ....


    also bekomm ich algII?
    Muss ich das machen mit der maßnahme ? (soll da meinen abschluss machen)
    aber wie sieht es aus wenn ich umziehen muss da meine wohnung in der ich NOCH lebe zu gross für mich alliene ist????


    ich blick absolut nicht mehr durch !!!
    ich habe einen termin bekommen zur abgabe des antrages am 29 th..... doch dann bin ich schon 29 tage mitder miete im verzug das heisst ich werde rausgeschmissen was mache ich jetzt?
    konnte die miete schon jetzt nicht zahlen also diesen monat was mache ich jetzt ich glaub ich stürz mich von der brücke ! :((

  • achja : bin männlich 20 jahre jung und wohne seit einem monat schwarz! tz ich weiss nicht was ich machen soll !


    hab mich auf meinen arbeitgebener verlassen und was ist? nix und jetzt kann ich keine miete merh zahlen! astrein

  • du den Antrag denn nun abgeben können?


    Geh zur Maßnahme hin. Ab dem Tag, wo du den Antrag abgegeben hast, kriegst du auch Hartz 4, sofern du grundsätzlich einen Anspruch darauf hast.


    Die Miete für die Wohnung müssen sie mind. 3 Monate übernehmen, du bist aber in dieser Zeit verpflichtet, dir eine angemessene Wohnung zu suchen. Bzw. bei bestehendem Mietvertrag kannst du die Differenz zum Miethöchstsatz selbst tragen - wieviel das bei dir ist, kann ich dir aber leider nicht sagen. Da musst du einfach nachfragen.


    Mir hat übrigens nie jemand was gesagt, von wegen Sofortmaßnahme... :confused: Ich bin seit 1.11. arbeitslos, habe einen erweiterten Sek1 und sonst nix (Mittlere Reife + Zugangsberechtigung zur Sek2). Ich müsste in eine Maßnahme, wenn ich am 1.Februar immer noch arbeitslos sein sollte, was aber nicht der Fall sein wird.