Berechnung ALG II bei Teilmonat

  • Hallo,


    kann mir bitte jemand sagen wie das ALG II berechnet wird? :confused:


    Mein Fall
    alleinerziehend, 2 Kinder
    ALG 1 bis 06.05.2007.
    Während dessen auch Wohngeld.


    Erwerbseinkommen Teilzeit ab 07.05.2007. Entfernung zum Arbeitsplatz 31 km.
    Erster Geldzufluss erfolgt allerdings erst am 15.06.2007.


    ALG II Antrag am 11.05.2007, da Fahrkostenzuschuss der Agentur abgelehnt wurde wegen befristeten Arbeitsvertrag.


    Wie Ist nun eigentlich die Berechnung für Mai, da ja nur für einen Teilmonat beantragt?
    Wird Wohngeld bzw. Unterhaltsvorschuss vom Beginn des Monats also vor Antragstellung hinzugerechnet und wie ist das mit dem Erwerbseinkommen, da Zufluss ja nicht im Mai?
    Wird die Miete Mai teilweise anerkannt?
    Und wie ist das mit den Freibeträge wenn man nicht den Pauschbetrag von 100? ansetzt sondern höhere Kosten bzw 150? ? Wird dann 20 % von dem 100,01 ? übersteigenden Betrag angesetzt oder von 150? ?

  • Hallo Schlumpfine8374,


    ich hatte auch eine Teilmonatsberechnung, das wird bei dir sicherlich nicht anders sein.
    Mein Antrag war vom 29.03., also noch 3 Tage bis Ende März. Der Bedarf (Regelleistung, Kosten der Unterkunft, Heizungskosten) wurde für den gesamten Monat ausgerechnet, dann durch 30 geteilt und mal die 3 Tage gerechnet. Genauso wurde das Einkommen berechnet. Analog müsste bei dir dann die Berechnung so aussehen:


    Bedarf für Mai / 30 x 21 (ALG2 wird erst ab Antragsdatum gewährt --> 11. Mai bis 31. Mai = 21 Tage);
    Einkommen im Mai / 30 x 21


    Das Wohngeld wurde für Mai komplett ausgezahlt? Dann zählt das zum Einkommen und wird entsprechend der Formel eingerechnet. Vermutlich wird das ALG1, welches du bis 06.05. erhalten hast, genauso eingerechnet.


    Erwerbseinkommen: Einkommen wird immer in dem Monat eingerechnet, in dem es tatsächlich aufs Konto kommt. Wenn du also deinen Lohn für Mai erst im Juni erhältst, wird der im Juni als Einkommen gerechnet.


    Freibeträge: Mir wurde bei der ARGE gesagt, bei einem Teilzeitjob unter 400,-eu können keine höheren Kosten geltend gemacht werden. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Job sollen mit den 100,-eu Pauschbetrag bzw. den 20% Freibetrag von Einnahmen über 100,-eu abgedeckt sein. Km-Pauschale usw. kann erst bei einem versicherungspflichtigen Job mit Einkommen über 400,-eu geltend gemacht werden.


    Grüße, Slarti