Hallo,
kann mir bitte jemand sagen wie das ALG II berechnet wird?
Mein Fall
alleinerziehend, 2 Kinder
ALG 1 bis 06.05.2007.
Während dessen auch Wohngeld.
Erwerbseinkommen Teilzeit ab 07.05.2007. Entfernung zum Arbeitsplatz 31 km.
Erster Geldzufluss erfolgt allerdings erst am 15.06.2007.
ALG II Antrag am 11.05.2007, da Fahrkostenzuschuss der Agentur abgelehnt wurde wegen befristeten Arbeitsvertrag.
Wie Ist nun eigentlich die Berechnung für Mai, da ja nur für einen Teilmonat beantragt?
Wird Wohngeld bzw. Unterhaltsvorschuss vom Beginn des Monats also vor Antragstellung hinzugerechnet und wie ist das mit dem Erwerbseinkommen, da Zufluss ja nicht im Mai?
Wird die Miete Mai teilweise anerkannt?
Und wie ist das mit den Freibeträge wenn man nicht den Pauschbetrag von 100? ansetzt sondern höhere Kosten bzw 150? ? Wird dann 20 % von dem 100,01 ? übersteigenden Betrag angesetzt oder von 150? ?