Kein Prozess mehr, muss ich jetzt zahlen, obwohl es keinen Honorarvertrag gab?

  • Wir -seit 25 Jahren in Sued_Ost Asien wohnend-haben uns entschlossen, bei einer Erbschache nicht zu prozessieren, nachdem wir vor einem halben Jahr durch einen Anwalt in Deutschland Prozesskostenhilfe beantragt haben.
    Der Anwalt, der das beantragt hat, ist in Deutschland und nicht an der moeglichen Schlichtung beteiligt, die im Ausland stattfindet.
    Ich habe mit ihm nur PKH ausgemacht, da wir aesserts beduerftig sind.
    Er hat mir das telefonisch auch bestaetigt, dass er sein Honorar durch die PKH kriegt. Wir hban ekeinen anderen Honorarvertrag.


    Jetzt aber, nachdem ich ihm kuendigte, da er kaum Kontakt hatte mit mir mir, fast nie am Telefon und per email antwortetete und mir nie die Hauptfrage beantwortete was mit der Bewilligung der PKH geschah,


    will er PLOETZLICH GELD fuer irgendwelche Korrespondenzen, die er angeblich fuehrte.
    Was soll ich tun?
    Wir haben kein Geld und hatten nur PKH ausgemacht?
    Muss ich fuer ihn nachtraeglich BERATUNGSHILFE beantragen und muss ich dem hinterherlaufen, dass er sein Honorar kriegt?
    Die Richterin am Amtsgericht hat mir , bevor ich ihn engagierte, versichert, dass auch ANWALTSKOSTEN ducrh die PKH gedeckt sind.
    Und wenn es nicht bewilligt wurde? Er hat waehrend eines halben Jahres nie adarauf eine Antwort gegeben, hielt sich "BEDECKT"....