Hallo
Hier mal kurz die Fall-Beschreibung
Kind 17 jahre kriminell gewalttätig...Mutter alleinerziehend erwerbslos jedoch kein Hartz4 Empfäger.
Nach mehreren gewalttätigen Ausbrüchen des Sohnes ihr gegenüber, setzt die Mutter den Sohn vor die Tür.
Erziehungsbeihilfe so wie Jugendamt und Familienphychologin waren bei dem Sohn erfolglos.
Nun lebt er seit einigen Monaten bei einem Freund.....hat also keine Arbeit ,keine Wohnung, kein Geld.
Gemeldet ist er zwar noch bei der Mutter dies aber nur für zugestellte Postsendungen
Absprache der Mutter und dem Gericht sowie der Polizei...Grund siehe oben
Steht einem Obdachlosen Hartz4 zu?
Und wäre dies ein Härtefall aus Sicht der ARGE?
Danke euch schon mal im voraus für Rat und Hilfe
LG
Engelnrw