Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Vor einigen Wochen wurde ich von meiner zuständigen ARGE zu einem Ein-Euro-Job im kommunalen Bauhof meiner Gemeinde verdonnert.
Das Makabere daran ist der Umstand, daß ich vorher genau bei dieser Gemeindeverwaltung in eben diesem Bauhof als Festangestellter wegen "Arbeitsmangel" gekündigt wurde. Davor war ich vier Jahre dort beschäftigt. Nun mache ich also genau dieselbe Arbeit, die ich vorher gemacht habe, jetzt aber für einen Hungerlohn zugunsten meiner Gemeindekasse.
Ist das nicht toll?
Das eigentliche Problem aber kommt erst noch:
Für die Ausübung dieser Tätigkeiten ist eine berufsspezifische Schutzbekleidung erforderlich (z.B. Sicherheitsschuhe, Warnweste, Schutzhelm und Regenbekleidung). Auf Anfrage bei der ARGE wurde mir jedoch mitgeteilt, daß diese Kosten leider nicht übernommen werden können, weil es sich nicht um eine ABM-Maßnahme handelt, sondern um eine "Eingliederungsmaßnahme". Hahahahaha!!!
Die Gemeindeverwaltung fühlt sich ebenfalls nicht dafür zuständig, weil es sich ja um kein reguläres Arbeitsverhältnis handelt und ich somit offiziell gar nicht bei der Gemeinde beschäftgt bin, obwohl ich es faktisch doch bin. Als Festangestellter wäre nämlich der Arbeitgeber für die Stellung dieser Schutzbekleidung zuständig.
Meine Frage ist: Wer ist für die Beschaffung von berufsspezifischer Schutzbekleidung zuständig und gibt es darüber eine verbindliche Rechtssprechung?
Es kann doch wohl nicht angehen, daß ein 1-Euro-Jobber noch Geld mitbringen muß, um den Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden? Diese Schutzbekleidung ist ja nicht gerade billig.
Interessant wäre auch die Frage, welche Stellung z.B. das Gewerbeaufsichtsamt, bzw. die Berufsgenossenschaft zu diesem Problem vertritt? Schließlich sind dies ja die Organisationen, die für die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen zuständig sind (oder es zumindest sein sollten).
Wer hat bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und mit welchem Ergebnis?
Kurze Antwort wäre nett, vielen Dank!
mfg. Horst