...gilt er in unserer Bedarfgemeinschaft als "Erwerbsfähiger bzw -williger"????
Näheres:
Ich, 40 Jahre, selbständig, verdiene zu wenig zum Leben und zuviel zum Sterben, und habe zwei Kinder.
Einen 10 Jahre und eben einen 19 Jahre alten Sohn.
Der zweite hat einen Nebenjob samstags mit einem monatlichen Einkommen von ca. 360 Euro.
Wird er - obwohl er eigentlich Schüler (in der 12.Klasse) eines Gymnasiums ist -, als erwerbsfähig behandelt?
Er bräuchte ja auch nix arbeiten, macht es aber um sich Klamotten, Auto und "Urlaub" leisten zu können.
Wie wird er bei meinem Antrag auf Hartz IV behandelt?
Danke für Infos...