Guten Tag,
meine Mutter bekommt seit einigen Jahren ALGII. Nun kam eine Heizkostennachzahlung von 2002. Zu diesem Zeitpunkt erhielt sie auch schon ALGII, ich ging zur Schule und wohnte allein mit ihr zu Haus. Ich war noch keine 18 jahre alt, hatte also auch keinen Anspruch auf ALGII. Die Miete wurde in vollem Umfang vom JobCenter übernommen. Nun wollen sie aber nur die Hälfte der Betriebskosten für dieses Jahr übernehmen. Inzwischen bin ich 19 und habe eine Ausbildung mit einer kleinen Ausbildungsvergütung. Ich kann die Nachzahlung aber nicht bezahlen, wieso übernimmt das Amt das nicht???
Bitte helft mir!
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HAllo Stupsy,
das Jobcenter MUSS die Nebenkostenabrechnung übernehmen.
Ich werd allerdings aus deinen Zeilen nicht ganz so schlau...........ALG II gabs ab 2004...............die Endabrechnung ist aus 2002 ?Hinweis zur Endabrechnung:
Endabrechnungen sind nur zu bezahlen, wenn sie innerhalb einer Frist von 12 Monaten eingegangen ist. Wen ihr also jetzt erst eine Endabrechnung vom Vermieter aus 2002 bekommen habt, müsst ihr diese nicht mehr bezahlen. Der Vermieter den ertellungszeitraum für das Jahr 2002 schon überschritten.Liebe GRüße
Kätzchen -
Sorry, kenne mich da noch nicht soo gut aus. Okay, also sie verlor 2001 ihren Job. Das würde bedeuten, dass sie bis 2002 ALG I bekommen hat und danach die Leistung, die 2004 zu ALG II wurde. Welche auch immer das sei.
Die Betriebskostenabrechnung ist aus 2002, das ist richtig. Die Abrechnung wurde uns 2003 ausgestelt. Damit kann sie von uns gefordert werden. Das JobCenter will aber nur die Hälfte übernehmen, obwohl ich zu dem Zeitpunkt gar kein Einkommen hatte. Und auch jetzt kann ich es mir von meiner Ausbildungsvergütung nicht wirklich leisten. -
Hallo Stupsy87!
Also ich verstehe Deinen Fall immer noch nicht. Wann habt Ihr die Abrechnung für 2002 zugestellt bekommen?
Wenn das 2003 war, dann seid Ihr jetzt schon Schuldner. Damit hat die ARGE meines Wissens nichts zu tun. Wenn die Rechnung erst jetzt kam greift die Argumentation meines Vorredners.
Ciao,
Kirsche. -
Heute haben meine Eltern vom Jobcenter (Berlin)
ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert
werden die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen(Betr.u.Heizkabr.)
von 2004, 2005, 2006 und falls schon vorhanden 2007
in Kopie vorzulegen.Bis heute wussten meine Eltern davon nicht, dass sie
Betr.u.Heizkabr. bei dem JobCenter vorlegen müssen.1)Ist das OK, dass Jobcenter auf einmal die
Betr.u.Heizkabr. der letzten 3-4 Jahren haben möchte?2)Meine Eltern sind bereit die für die Jahren 2005 und 2006
in Kopie vorzulegen. Da dies ihre Pflicht ist, obwohl
sie erst heute erfahren haben.Jetzt kommt die sehr interessante Frage:
Müssen meine Eltern auch vom Kalenderjahr 2004 vorlegen?
Im Jahr 2004 hatten sie Arbeitslosenhilfe einbezogen.
Jobcenter bzw. Arbeitslosengeld II existiert erst ab dem 01.01.2005.
Was passiert, wenn sie von Kj. 2004 nicht vorlegen?
Müssen sie dann mit einer Abkürzung sogar Einstellung des Al-II rechnen?Auf eine Antwort würden wir uns wirklich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis H.
P.S. Ich habe im Internet ähnliche Themen gefunden, jedoch hat der
Themenstarter kein Endergebnis ins jeweilige Forum reingeschrieben. -
an Dennis H.:
zwar ähnelt dein Problem dem von Stupsy87 aber warum erstellst du kein eigenes Thema?!
Wird sonst etwas verwirrend, weil doch jeder Fall seine eigenen Eigenarten hat.
Gruß
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Hi Leute,
ich habe am 22.01.09 bei der ARGE Betriebskostennachzahlung für das Jahr 2005 eingereicht,
und bekomme jetzt nach ca Zwei Monaten die Antwort "mein Antrag kann nicht entsprochen werden da ich diese Nachzahlung zu Spät eingereicht habe. Kann mir jemand helfen? will nicht schon wieder zu meinem Anwalt.
gibt es eventuell Grichtsurteile mit Aktenzeichen?Liebe Grüße
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Hallo,
ich verstehe nicht warum man immer so lange warten muss bis man die Betriebskostennachzahlung einreicht.... Wird Dir das Geld für diesen Monat zu knapp? Du kannst nicht 4 Jahre später kommen und verlangen, dass die Arge Dir jetzt das Geld zahlt.. WIR SCHREIBEN DAS JAHR 2009
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Da wirst du kaum eine Chance haben noch Geld zu kriegen es sei denn du hast die Abrechnung erst jetzt bekommen und kannst das nachweisen.Allerdings wäre dein Vermieter schon sehr spät dran.
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Hi,
naja ist ein bißchen komisch die ganze Sache.
Ich habe eine Nachzahlung von 2006 für die selbe Wohnung jetz im Januar 09 nach Beantragung meiner Seite
bekommen. Werde wohl doch zum Anwalt müssen oder?Grße
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Nein das Geld wird nicht knapp, im gegenteil aber was mir zu steht hole ich mir auch.
Habe da echt schon so einige Dinge durch.
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