? Inwieweit darf man Eigenheim haben, ohne dabei den Anspruch auf Alg 2 zu verlieren?
? Diese Frage bezieht sich auf ein großes Haus.
? Was ist, wenn die eigenen Eltern ein Haus überschreiben, die Eltern aber die Mieteinnahmen bekommen bzw. Niesbrauch auf dem Haus haben?
? Mit anderen Worten: kann hier beispielsweise zwischen Eigentum und Besitz eines Hauses unterschieden werden und man nur Eigentümer, aber nicht Besitzer ist?