Alg 2 und Eigenheim

  • ? Inwieweit darf man Eigenheim haben, ohne dabei den Anspruch auf Alg 2 zu verlieren?


    ? Diese Frage bezieht sich auf ein großes Haus.


    ? Was ist, wenn die eigenen Eltern ein Haus überschreiben, die Eltern aber die Mieteinnahmen bekommen bzw. Niesbrauch auf dem Haus haben?


    ? Mit anderen Worten: kann hier beispielsweise zwischen Eigentum und Besitz eines Hauses unterschieden werden und man nur Eigentümer, aber nicht Besitzer ist?

  • Hallo,


    siehe http://www.sozialleistungen.in…-alg-ii-2/vermoegen.html:


    "Ebenfalls bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird ein Eigenheim in angemessener Größe. Als angemessen gilt in der Regel eine Eigentumswohnung mit einer Größe von bis zu 120m² oder ein Eigenheim mit einer Größe von bis zu 130m². Diese Werte gelten hier unabhängig von der Anzahl der Bewohner."


    Das Haus überschreiben, um sich ALG II "zu erschleichen" funktioniert nicht. Mutwilliges vernichten von Vermögen wird gegen dich ausgelegt.


    Grüße,
    Joachim

  • Hallo Joachim M,


    Ich denke Matthias meint, dass er zwar das Haus seiner Eltern überschrieben bekommen hat (wegen der Erschaftssteuer sicherlich) und die Miete jedoch an die Eltern und nicht an ihn gezahlt wird, damit diese den Nutzen aus dem Haus noch zu Lebzeiten ziehen können!


    Also, ich kann dazu leider nichts sagen, doch ein erschleichen ist dem armen Matthias da sicherlich nicht zu unterstellen! Zu so einer Überschreibung zu Lebzeiten ist wird ja nun immer wieder geraten wegen der einzusparenden Erbschaftssteuer, was ja nun rechtens ist!