Wie ist es mit den Rückerstattungen durch die Krankenkasse? Zählt eine Rückerstattung von Zuzahlungen wie Rezeptgebühren als anrechenbares Einkommen wo die 100,- Euro Grenze beachtet werden muß?
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Hallo Cobi65,
nein, dies ist kein Einkommen im Sinne des SGB II. Die Zuzahlungen hast su ja vorab von deinem Regelsatz bestreiten müssen. WEnn du nunmehr diesbezüglich eine Rückerstattung erhälst darf dies nicht als Einkommen gewertet werden.Liebe Grüße
Kätzchen
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