Hallo zusammen!:)
es geht nicht um mich selber sondern um einen sehr guten Freund von mir. Er bezieht Hartz IV und hat bis letztes Jahr Oktober noch für jedes Kind 207 Euro bekommen abzüglich 154,00 Euro Kindergeld da die beiden immer im Wechsel alle 2 1/2 Tage bei ihm und bei seiner Ex-Frau waren.
Seit Oktober 2006 ist das nicht mehr so und seine Kinder 10 + 12 kommen nur noch alle 14 Tage von Freitags bis Sonntags zu ihm. Die ARGE hat ihm natürlich die 207 Euro pro Kind gestrichen. In diesem Monat haben sie ihm die Leistungen komplett gekürzt bzw. er hat zum 01. des Monats nichts bekommen mit der Begründung die Sachbearbeiterin wolle mal persönlich mit ihm reden . Ich habe in dem Moment wirklich gedacht " ja gehts noch?"
So, nun zum Punkt. Die ARGE fordert ihn auf sich eine kleinere Wohnung zu suchen da er für die ARGE als alleinstehend gilt und die Kaltmiete zu hoch ist. Sie gehen jedoch nicht darauf ein, dass er 1/3 des Monats (Ferien mit inbegriffen) seine Kinder bei sich hat und sie auch versorgen muss.
Ich meine ich komme schon so gerade mit den 345,00 Euro im Monat zurecht, doch nun frage ich mich wie ein Vater von zwei Kindern damit zurecht kommen soll wenn er 1/3 des Monats seine Kinder hat. Der Witz an der Geschichte ist, sein Ex-Frau geht arbeiten bekommt für beide Kinder natürlich das Kindergeld und erhält noch Unterhaltsleistungen vom Staat für die jüngste Tochter. Die ARGE schlug ihm vor, entweder jemanden zur Untermiete für seine Wohnung zu finden oder aber auszuziehen.
Meine Frage ist, ob es im Gesetz nicht irgend wo eine Klausel gibt für "alleinstehende" die Kinder haben mehr Anspruch auf Leistung zu bekommen, als jemand der wirklich alleinstehend ist?
Es kann doch nicht sein, dass ein Vater der und wenn es nur alle 14 Tage sind und zur hälfte in den Ferien, seine Kinder sehen will und zu sich nimmt, schlechter gestellt wird als jemand der wirklich für sich selber verantwortlich ist?