Keinen Anspruch auf ALG II ?

  • Hallo alle zusammen,


    ich bin neu auf dieser Seite.
    Momentan beziehe ich noch ALG I bis Okt 2007. Ich bin verheiratet, mein Mann verdient
    1850 Brutto plus Spesen. So wie es aussieht bekomme ich dann kein ALG II, oder?


    Was passiert dann mit mir, wenn das ALG I ausläuft, von der Argentur bekomme ich keine
    Überstützung mehr und ALG II steht mir nicht zu. Verschwinde ich dann einfach aus allen Ämtern?


    Als Neuling habe ich wahrscheinlich komische Frage, aber ich weis einfach zuwenig über ALG.


    Ich bin 46 Jahre und das ist mein erster Antrag gewesen. Ich habe auch einen Gdb von 60.
    Für jede Info bin ich dankbar.


    Mfg pilling

  • Hallo mir gehts genauso ich weiß aber durch Bekannte das es möglich ist trotzt Spesen noch Hartz V zu bekommen. Kann mir jemand vielleicht sagen wo ich dazu was Schriftliches herbekomme? (Einen Gerichtentschluss oder sowas in der Art)


    Vielen Dank Bianka

  • Hallo,


    bei 1.850 Euro brutto (bei SK 3 etwa 1.400 Euro netto) wird es - da Ihr bereits mehr Geld habt, als Euch ALG II zusteht - keine Aufstockung des Einkommens durch ALG II geben - dies muss aber abhängig von den genauen Werten ausgerechnet werden. Da die Spesen idR. steuerfreie Leistungen zum Ersatz von Aufwendungen sind, werden diese m.E.n. nicht oder nicht vollständig angerechnet. Dies hängt natürlich im Einzelnen von der Art und Weise wie die Spesen abgerechnet werden ab.


    Grüße,
    Joachim