Abschlussförderung vs. Wohngeld

  • Liebe Leute,


    mein Bafög ist nach Erreichen der Förderungshöchstdauer von 8 Semestern im September 2006 abgelaufen. Staatl. anerkannte Gründe für eine Verzögerung des Studiums bzw. für eine Verlängerung des Förderungszeitraumes liegen nicht vor. Ich bin nun im 10. Semester und möchte Wohngeld beantragen. Tatsächlich habe ich auch alle nötigen Scheine um die Zulassung zur Abschlußprüfung zu beantragen. Nur: Ich habe noch kein Diplomthema, bzw. noch keine Partner für den Film den ich im Rahmen des Diploms machen möchte (prüfungsrechtlich aber nicht muss), und weiß auch ehrlich noch nicht, wann die Planung so weit steht, dass ich den Antrag zur Zulassung zur Abschlußprüfung ruhigen Gewissens stellen kann.
    Für den Wohngeldantrag benötige ich einen Negativbescheid des Bafög-Amtes, der eben auch die Abschlussförderung (jenes voll verzinste Bankdarlehen) ausschliesst.
    Für diesen Negativbescheid muss ich eine Erklärung beim Bafög-Amt abgeben, wie mein weiterer Studienverlauf aussehen wird. Meine Frage: Können sie mich "zwingen" die Zulassung zur Abschlußprüfung bzw. damit einhergehend eine Abschlußförderung zu beantragen, wenn ich alle Scheine habe, aber noch kein Diplomthem? Oder anders gesagt ist das Nichtvorhandensein eines Diplomthemas ein ausreichender Grund, der eine Abschlußförderung ausschließt?
    Denn ehrlich gesagt möchte ich, solange ich keine Diplomprojekt in Aussicht habe, kein Bankdarlehen, sondern lieber Wohngeld beantragen.
    Ich weiß, is n bißchen kompliziert geraten, der Text, aber Danke für Eure Hilfe!
    Viele Grüße!

  • Hallo zusammen,


    mir geht es da ganz ähnlich wie dir.
    Warst du schonmal direkt bei deinem Bafögbetreuer? Ich war dort und habe ihm gesagt, dass ich diesen "Kredit" nicht in Anspruch nehmen möchte und gerne einen Ablehnungsbescheid hätte. Das war kein Problem... ich habe jetzt einen Negativbescheid mit der Begründung "Förderungshöchstdauer überschritten".


    Aber das reicht leider immer noch nicht, um Wohngeld zu beantragen. Denn ich habe den Antrag gerade vor mir und ich hänge an der Frage, WARUM ich denn keine Studienabschlussförderung beziehe. "Weil ich keinen Kredit will, sondern lieber Wohngeld", kommt nicht ganz so gut an, dacht ich mir. Aber was trage ich denn dort als Begründung ein? Hat da jemand hilfreiche Vorschläge?


    Gilt "nicht zur Abschlussprüfung zugelassen", wenn ich meine Bachelorarbeit einfach noch nicht angemeldet habe? Und brauch ich da wieder Belege drüber??


    Bin ebenfalls dankbar für Antworten :-)


    Viele Grüße, Christine

  • Du musst auf Seite 1 bei 4 b ankreuzen: "Nein, weil die Förderungshöchstdauer überschritten ist."


    Auf Seite 2 oben schreibst du auf die Frage "Erhalten Sie nach Abschluss der Förderungshöchstdauer eine Studienabschlussförderung nach dem BAföG?" musst du antworten:
    "Nein, weil ich Studienabschlussförderung nicht beantragt habe."

  • Aber Anspruch auf Wohngeld habe ich nur, wenn ich "dem Grunde nach" keinen Anspruch auf Bafög-Leistungen (inkl. Studienabschlussförderung) habe. Trage ich ein, dass ich sie nicht beantragt habe, schieße ich mir doch nur ein Eigentor, weil ich ja "dem Grunde nach" trotzdem Anspruch drauf gehabt hätte...