Ausziehen U25 - geht das?

  • Hallo erstmal,
    ich bin neu hier, da eine Freundin mich auf das Forum aufmerksam gemacht hat und ich dachte hier kann man mir garantiert helfen.
    Die Sache ist die, dass meine Mutter (bei der ich lebe) alleinerziehend ist und Hartz4 bekommt.
    Ich(18 Jahre alt) bin im Moment noch auf der Schule, mache aber ab September eine Ausbildung in Form von Vollzeitschule -> heißt man bekommt kein Geld dafür.
    Ich würde gerne ausziehen, aus verschiedenen Gründen die ich hier nicht breittreten will, und wollte fragen ob das rechtlich machbar wäre, da ich ja unter 25 bin und soweit ich weiß das Ausziehen somit nicht ganz einfach ist.
    Ich will jetzt bitte kein "überleg dir das mit dem ausziehen nochmal, du bist noch jung" usw. hören, ich habe mir das sehr gut überlegt und bin mir auch sicher dass ich das will. Genauso weiß ich was da auf michzukommt dass alleine wohnen (oder in einer WG, wo mir auch ein Zimmer angeboten wurde) nicht ganz einfach, aber irgendwie zu schaffen ist.
    Ich will auch nicht Vater Staat auf der Tasche liegen sondern bin schon auf der Suche nach einem Nebenjob um das alles auch finanzieren zu können.


    Ich möchte also lediglich gerne wissen was ich tun muss damit ich ausziehen darf.
    Wo muss ich hin? Was muss ich beachten? Was brauche ich dafür? An wen kann ich mich wenden wenn's dann wirklich ernst wird und ich Rat brauche? :confused:


    VlG und Danke schonmal für Eure Hilfe :)

  • Hallo yibril,


    ein Auszug ist NUR dann möglich:


    §22 SGB II 2a
    (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn


    1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,


    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder


    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    der kommunaler Träger ist in dem Fall die Behörde die die Leistungen nach dem SGB II zahlt, sprich Jobcenter ARGE oder wie auch immer diese Behörde bei euch genannt wird.
    Bei denen musst du diesbezüglich "vorsprechen". Erläutere denen deine Situation und dann melde dich hier nochmals.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • also wegen ausziehen ist so,


    bis 21 ist das jugendamt für dich verantwortlich. ARGE wird dich ablehnen, wenn dus nicht zuerst im jugendamt versucht hast.


    beim jugendamt einfach Hilfe zum lebenunterhalt beantragen. das formular ausfüllen und warten. wirst du abgelehnt, kannst du es noch bei der arge probieren. vorher überhaupt nicht.


    arge kümmert sich nämlich normale weise nur um arbeitsfähige u25 jährige.


    und das bist du in dem falle ja nicht.


    :) versuchs einfach beim jugendamt...nicht lange reden einfach sagen du möchtest hilfe zum lebensunterhalt beantragen und die sollen dir die formulare geben.


    grüße Twi

  • @Twi


    Ich sag's ja.....................Luft holen nicht vergessen.


    Ich find's ja toll das du helfen willst. Aber vielleicht schaltest du mal einen Gang runter. Ist wirklich nicht böse gemeint, nicht das du mir jetzt gleich an den Hals springst.


    Der Thread hier ist schon fast 2 Jahre alt................

  • lol wieso interessiert es euch was ich wo schreibe? müsst ihr mich jetzt verfolgen xD
    oh man na und? wenn andere die selbe frage haben und auf den tread kommen, haben die zumindestens schon ne antwort. und kitti ich finds amüsant das du dich überall mit einmischen musst xD minderheitskomplexe?

  • Wow! Also ich muss schon sagen, wenn diese sinnlose Kindergartenkacke von wegen "der hat dem das geschrieben" oder "deine antwort ist echt lächerlich" nicht dastehen würde, dann sind die erklärungen, wohin man muss echt gut. Ich bin momentan selber bei dem Problem, dass ich 18 bin und mein Vater Hartz IV bezieht. Nur, dass ich zu meinem Freund ziehen möchte, der ein Haus geerbt hat. Wie sieht es denn da aus?

  • Wie soll es denn da aussehen? Steht doch alles in Beitrag Nr. 2. Wenn du ungenehmigt ausziehst, dann musst dich dein Freund durchfüttern oder es gibt maximal 291 Euro Regelsatz abzüglich 154 Euro Kindergeld als Hilfe für dich. Wenn du noch Unterhalt bekommst, sogar noch weniger. Das war`s dann auch.


    Turtle