Mein Patenkind ist eine Schulabbrecherin und wird jetzt im Mai 19 Jahre alt. Sie war eine Zeitlang in psychiatrischer Behandlung, ist seitdem aber nie etwas arbeiten gegangen. Meine Schwester ist geschieden und verdient als Postzustellerin nicht das Meiste. Steht meinem Patenkind Hartz-IV zu, obwohl sie noch nie gearbeitet hat?
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Hallo emma409,
wenn das Gehalt deiner Schwester nicht ausreicht, dann kann sie aufstockend ALG II beantragen. Deiner Nichte steht natürlich auch ALG II zu.
Also Antrag stellen und ab damit.
Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung
Liebe Grüße
Kätzchen
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