hallo ihr lieben,
mein mann und ich (23 jahre) haben uns vor kurzem getrennt. wir waren vier jahre verheiratet. kann jetzt noch bis ende märz bei meinen \\\"eltern\\\" bzw bei meinem stiefvater und meinen 2 halbschwestern wohnen.meine mutter ist nämlich auch vor kurzem abgehauen. das problem ist, dass mein stiefvater mich finanziell nicht halten kann da bei ihm selbst auch alles auf dem spiel steht und er wahrscheinlich sein haus verliert.habe jetzt bei der stadt angerufen und gefragt wie es nun weiter gehen soll, da ich ja sozusagen bald auf der straße sitze.bin noch in der ausbildung und verdiene nur 275 ? netto im monat,kann mir also selbst keine eigene wohnung leisten.die haben mir dann gesagt, dass ich das mit dem unterhalt klären soll, mein mann ist zur zeit arbeitslos, fängt dann im juni wieder bei seiner alten firma an und verdient dann glaub ich zwischen 1000 und 1200 ?.wie läuft dass denn nun?wir haben die scheidung ja noch nicht eingereicht.weiss überhaupt nicht was ich jetzt machen soll.könnte nämlich zum 1.5 in die wohnung eines bekannten (48 qm 250 ?/M warm).kann ich irgendwelche anträge stellen?auch wenn ich noch nicht weiss wie das mit dem EU aussieht?dass mit den behörden ist so kompliziert,hab eigentlich ja schon genug stress....
wäre dankbar für jede antwort/hilfe
liebe grüße
marli
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Hallo Vita auch ich hatte das Problem trennte mich von meinem mann und bin ins Hartz vier gerutscht.Diese Behörden Gänge sind kein Stress sondern Folter.Also ich musste mir eine Anwältin nehmen damit da was passiert die wird übrigens vom Staat bezahlt wenn du dann Hartz4 Empfängerin bist eigentlich müssten sie dir die Wohnung zusprechen wenn sie in qm und Preis angemessen sind doch die wollen sparen deshalb werden sie erstmal nein sagen weiterhin brauchte ich von der anwältin ein schreiben wo drin steht das die scheidung eingereicht wurde sonst kann es passieren das sie das einkommen von deinem mann anrechnen dann brauchst du ein schreiben darüber ob du getrennt lebenden unterhalt von deinem mann beziehst.ich hoffe ich konnte dir helfen wenn nicht frag nochmal.Antworte dir gern.:)
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Kinder habt ihr keine ,die du versorgen musst? So wie ich weiß, steht dir nach dem neuen Gesetz kein Unterhalt zu (außer du hast Kinder unter drei Jahre und kannst somit nicht voll arbeiten). Da du unter 27 bist und es deine erste Ausbildung ist, sind doch dein Eltern für dich Unterhaltspflichtig (zb deine Mutter, egal wo sie ist), oder zählt das nicht merh, wen man verheiratet ist/war?? hm.. schwer. Was ich aber weiß ist, das dir auf alle Fälle Geld zu steht. Eine Erwachsene gescheidene Frau muss nicht mehr zurück zu ihren Eltern gehen, kann sich selber eine Wohnung suchen.
Im Falle einer Scheidung (mach sie bitte, wenn du die Trennung witklich ernst meinst!! So ein Zwischending zwischen Ehe und Scheidung ist immer komplizierter)- zahlt es der Staat- also Prozesskostenhilfe!! Dein Anwalt wird dich beraten!
Und dir steht auch Wohngeld zu- wer aufgrund seiner Ausbildung eine Wohnung braucht wird vom Staat unterstützt! (Ausbildungsbeihilfe heißt das glaube ich)- und wenn das nicht geht dann bekommt du Hartz4 -Zuschüsse und/ oder Wohngeld! Das Leben wird nicht einfach- aber es geht!! Und ich glaube wenige Kollegen in deiner Asubildug haben so viel Geld mehr wie du dann..
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