Wohnung besteht schon 2 Jahre bin 24 nun kommt HartzIV (Brauche schnelle antwort)

  • Hallo !
    Bin neu hier hoffe finde kurzfristig Rat.


    Fange einfach mal an. Ich habe im Juli 2005 meine Ausbildung abgeschlossen und ca. seit mitte des letzten Lehrjahres (01.03.2005) eine eigene Wohnung bezogen 23m² (150 € incl. Nebenkosten /Glücksgriff). Diese bewohne ich immernoch und möchte sie logischerweise behalten weil ich keine Lust habe wieder zu meinen Eltern zurückzuziehen (Selbe Ortschafft).
    Nach meiner Ausbildung habe ich Zivildienst geleistet und nach Beendigung ALG I bezogen, dieses läuft aber nun ende März aus und mein Berater hat mir heute einen Termin gegeben am 02.03.07 mit 2 Kollegen von Ihm zu sprechen weil ich unter 25 bin und meine Eltern für mich ja noch unterhaltspflichtig sind.
    Da ich mir aber in diesem Sinne einen eigenen Hausstand aufgebaut habe in den letzten 2 Jahren und nichtmehr abhängig von meinen Eltern bin mache ich mir voll den Kopf weil ich gelesen habe das der Mietzuschuß nicht für Leute unter 25 gewährt wird es sei den folgende Probleme treten auf :
    1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

    Ich werde erst im Dezember 2007 25 Jahre alt.



    Was kann jetzt passieren können die mich meiner Wohnung verweisen oder kann ich dort wohnen bleiben?
    Fände es eine Sauerei wenn ich diese Wohnung die eigentlich voll kostengünstig ist aufgeben muesste .


    BITTE um eine schnelle antwort !


    :mad:

  • Hallo Gory82,


    ich möchte dich an dieser Stelle mal beruhigen. Die U25 Geschichte die du ansprichst ergibt sich aus § 22 Abs. 2a. Dieser Absatz ist zum 01.08.06 dem SGBII hinzugefügt worden.


    Da du lt. deiner Aussage seit dem 1.3.05 eine eigene Wohnung besitzt und bisher unabhängig von der Hilfe des Stattes deinen Unterhalt bestreiten konntest ist dieser Teil des Gesetztes nicht für dich anzuwenden. Du bist ja nicht in deine Wohnung gezogen um die Voraussetzunegn für Leistungen zu schaffen sondern wohnst schon eine ganze Zeit allein. Personen U25 die im Haushalt der Eltern leben werden mit diesen zusammen veranlagt. Du wohnst alleine, also müssen deine Eltern nichts offen legen. Und deine ARGE muss auch die Kosten der Unterkunft bei dir anerkennen und zwar ohne wenn und aber.


    Eine Rückführung in den elterlichen Haushalt kommt nicht in betracht und was die Unterhaltspflicht der Eltern angeht so gilt diese eh nur bis zum zum Ende der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung, die du ja nun mal auch schon hinter dir hast.


    Lange Rede kurzer Sinn, du kannst in deiner Wohnung bleiben und hast Anspruch auf 345 ? + 150 ? Mietkosten macht 495 ?. evtl. könnten noch 6,50 für Warmwasseraufbereitung abgezogen werden, das wäre es dann aber auch.


    Sollte die Arge etwas anderes sagen nicht drauf einlassen und freundlich einen schriftlichen Bescheid verlangen wenn Sie denn ablehnen wollen. Dann kannst du mit einem Rechtsanwalt oder durch Forumhilfe einen Widerspruch einlegen.


    LG
    dererklärbär


    PS: Wenn noch was sein sollte trau dich ruhig und melde dich.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!