Hallo, hätte mal ne Frage.
Ich arbeite halbtags und bekomme ergänzende ALG II. Nun habe ich zum 10-jährigen Firmenjubiläum einen Einkaufgutschein im Wert von 150,- für den OBI (Baumarkt) von der Firma bekommen. Weiss jemand ob es wirklich korrekt ist diese Eimmalzahlung als Einkommen anzurechnen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist ja total nachvollziehbar - aber eine einmalige Zahlung da man seit 10 Jahren in der gleichen Firma beschäftigt ist. Wer kann mir helfen?
corahexe