Rückzahlung ALG II/10-jähriges Jubiläum

  • Hallo, hätte mal ne Frage.


    Ich arbeite halbtags und bekomme ergänzende ALG II. Nun habe ich zum 10-jährigen Firmenjubiläum einen Einkaufgutschein im Wert von 150,- für den OBI (Baumarkt) von der Firma bekommen. Weiss jemand ob es wirklich korrekt ist diese Eimmalzahlung als Einkommen anzurechnen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist ja total nachvollziehbar - aber eine einmalige Zahlung da man seit 10 Jahren in der gleichen Firma beschäftigt ist. Wer kann mir helfen?


    corahexe

  • Laut Arbeitslosengeld II - Verordnung:


    § 1 - Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen


    (1) Außer den in § 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:


    1. einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie jährlich 50 Euro nicht übersteigen,
    2. Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch dienen, soweit sie die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären


    Für Dich ist trifft sicherlich Punkt zwei zu, da man im Baumarkt wohl kaum die Dinge kaufen kann, für die die Regelleistung vorgesehen ist.