Hallo,
hier kurz meine Geschichte.Lebe mit meinen Lebensgefährten und 7kindern im alter von 5 und 15jahren zusammen.Der Kleinste besucht den Kindergarten bis 12:00 mittags.Die anderen kommen so gegen 13:30Uhr nach hause.Mein Lebensgefährte ist krank (Gehirntumor) alle ärztlichen Bescheide legen der Arge vor ich selbst hab ein Bandscheiben und Hüftleiden.
Nun hab ich von der Arge eine Teinahme für Garten und landschaftsbau mit Pflasterarbeiten bekommen( und das als Frau). Das geht 2Monate montags-bis freitags von 8:30Uhr - 15:30uhr.
Muß ich das annehmen oder wie kann ich mich dagegen wehren (Ansprechpartner?)
Finde das schon sehr hart da es schon schwierig ist Kindererziehung und Haushalt unter einem Hut zubringen.Muß hinzufügen das 5Kinder von der vorbeziehung meines Lebensgefährten stammen.
Wäre für jeden Rat dankbar.
chrisi
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Es kommt drauf an.
Wenn deine Partner nicht allein bleiben kann und Pflegebedürftig ist, so kannst du dir das attestieren lassen. Die Kinder müssen ebenfalls morgens versorgt werden. Wenn du das zeitlich nicht schaffst muss es (wenn es möglich ist) dein Partner machen oder eine Haushaltshilfe.
Ich würde mich bei einer ALG2-Beratungsstelle vorstellen.
Generell ist es aber so das man nur in Härtefällen so etwas ablehnen kann. Ob das bei dir der Fall ist muss dann halt geprüft / belegt werden. -
Wenn du ein bandscheiben und hüftleiden hast ist es schon unzumutbar. musst aber auch einen ärztlichen bescheid haben
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Hallo Leute!
Ist zwar ne alte Anfrage, aber die Antworten sind Quatsch!
Liebe Leute,
schon mal was von Härtefallregelungen gehört?
Was ist die Zielsetzung von HARTZ IV ????
Schaut mal im § 1 nach !
Was man hier will ist doch offensichtlich, Fallbeispiele um Rechtsgrundlagen zu schaffen!
Widerspruch um Widerspruch und dann Sozialgericht, aber ist vermutlich schon alles gelaufen!
Ansonsten rate ich mal einen netten Brief an die Familienministerin !
Tut mir leid, aber solche Fallmanager gehören auf die Straße!
Da lernt der dann ganz schnell was soziale Kompetenzen sind!
Gruß
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Hallo Leute!
Ist zwar ne alte Anfrage, aber die Antworten sind Quatsch!
Liebe Leute,
schon mal was von Härtefallregelungen gehört?
Was ist die Zielsetzung von HARTZ IV ????
Schaut mal im § 1 nach !
Was man hier will ist doch offensichtlich, Fallbeispiele um Rechtsgrundlagen zu schaffen!
Widerspruch um Widerspruch und dann Sozialgericht, aber ist vermutlich schon alles gelaufen!
Ansonsten rate ich mal einen netten Brief an die Familienministerin !
Tut mir leid, aber solche Fallmanager gehören auf die Straße!
Da lernt der dann ganz schnell was soziale Kompetenzen sind!
Gruß
Da gebe ich dir recht,
Ich hatte auch mit einem SB (In seinem Büro) ein Problem weil Sie mehr wie nur stur war.
Ich habe mir einfach Ihren Vorgesetzten kommen lassen und dann wurde das zu dritt besprochen
Glaub mir wenn du alles lückenlos belegen kannst geht auch alles.Gehe immer mit dem Ziel zum Amt.... Mit einem für dich, gutem Ergebniss dort raus zu gehen.
Genauso bei Telefonaten nachher ein Ergebniss zu haben......und zwar für dich.Da du einen Fall - Manager hast muß gerade dieser Eure Lage verstehen.... sonst nehme dir einen Neuen oder eine Fall - Managerin das geht schon ( Er/Sie hat ja auch einen Vorgesetzten )
Nur Mut.
Mfg
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