Hallo und guten Tag, ich bin der Neue
Meine Tochter studiert ohne Unterbrechung seit ihrem Abitur (Erststudium) und wird im Herbst fertig sein.
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Bisher bekam ich Kindergeld, welches die Tochter erhielt. Ein wenig verdient sie nebenbei, aber zu wenig um davon leben zu können.
Sie lebt in einer eigenen Wohnung Miete 320 ?.
Kann die Tochter nun Sozialhilfe oder Hartz beantragen nachdem das Kindergeld weg ist?
Geht das Einkommen der Eltern in die Betrachtung ein?
Früher waren die Eltern nur bis zum 27ten Lebensjahr unterhaltspflichtig... wie ist das heute?
Für die Antworten herzlichen Dank
Hellmuth