Fahrtkostenbeihilfe für bezahltes Praktikum

  • Ich mache zur Zeit ein bezahltes Praktikum in der Microtechnologie.
    Für dieses bekomme ich genau 325?


    Das ist ein Projekt von e.on und einem Bildungsträger.
    Diese bezahlen auch meine Krankenversicherung. Beim Hartz AMT bin ich auch noch gemeldet weil ich Miete ect. bezahlen muss.


    Nach diesem Praktikum steige ich in meine Ausbildung ein und bekomme das halbe Jahr Praktikum auf meine Ausbildungsdauer angerechnet.


    Meine Frage nun :


    Ich muss jeden Tag ca. 60km mit dem Zug fahren. Eine Moantskarte kostet mich 168?. Ich wollte Fahrtkostenbeihilfe beantragen da wurde mir gesagt das dies erst ab einem Einkommen von 400? !?! möglich wäre. Nun hab ich einige Leute gefragt die das gleiche Praktikum machen. Diese meinten sie bekommen die Hilfe.


    Wenn man selbst Versicherungspflichtig ist, laut meiner Neuen Krankenkarte bin ich nun Stufe1, kann/muss mir Fahrtkostenbeihilge gewährt werden.


    Ich bin noch unter 25.


    Ist das so richtig?

  • Hallo,



    § 53 SGBIII
    Mobilitätshilfen
    (1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.


    (2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen


    3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für


    a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe),


    b) tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe),


    c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe),


    d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe).



    § 54 SGBIII
    Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung


    (4) Als Fahrkostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden.



    Also, bitte einfach einen schriftl. Antrag stellen!


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!