Kontoauszüge angefordert ohne Grund

  • Hallo


    Ich beziehe derzeit Hartz 4, ich habe die Kontoauszüge der letzten 3 Monate von Oktober-Dezember 2006 vorgelegt. Nun bin ich wegen einer Anfrage auf die Arge zugegangen und habe mir einen Termin geben lassen.


    Vor wenigen Tagen erhalte ich ein Schreiben, in dem ich gebeten werde, die Kontoauszüge ab 1.1.2007 im Original mitzubringen, ohne jegliche Erklärung. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher aber nach meinem Rechtsempfinden würde ich sagen ohne triftigen Grund gibts auch keine Kontoauszüge.


    Kann mir jemand sagen, wie ich mich verhalten soll?

  • Hallo!


    Ja, die Arge kann ohne Grund dein Konto kontrollieren. Man darf lediglich Ausgaben schwärzen (z.B. wenn es dir peinlich ist bei Beate Uhse eingekauft zu haben). Einnahmen dürfen nicht geschwärzt werden.
    Im Grunde genommen reine Schikane aber rechtens!
    http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p51/p51_10001.html

  • Hallo Sascha, ich hab mir den Text durch gelesen soweit ich das erkenenen konnte bezieht sich das ganze auf den Alg 2 Antrag. Meiner ist bereits bewilligt wenn ich wüßte wieso sie die kontoauszüge haben wollen, könnte ich mehr mit der anfrage anfangen.


    es gibt keinen grund, bin ja selbst auf die zugegangen und wollte den termin. mir gehts einfach darum das ich nicht mehr bereit bin immer wieder die hosen runter zu lassen soweit es keine rechtsgrundlage dafür gibt.


    das sie es nicht mal erklären ist einfach untypisch für ne behörde

  • Hallo Heiko,


    ich kann deine Situation nachvollziehen. Du hast die Kontoauszüge ja schon eingereicht, das sollte genügen. Andererseits, versteh mich bitte nicht falsch................wenn die nun noch vom Januar den Auszug sehen wollen, dann würde ich ihn zeigen. Die Betonung liegt auf zeigen und zwar NUR den letzten Kontostand aus Januar..............mehr nicht. Sollten die eine Kopie machen wollen, würde ich verweigern.


    Wäre nett, wenn du hier weiterhindarüber berichtest.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • hallo kätzchen,


    danke du hilfst mir bereits zum zweiten mal, vllt hast du ja auch ne idee bezüglich meiner anderen frage?


    stand der dinge ist zur zeit der, ich habe die arge aufgefordert mir den grund für die anfrage zu schildern. weiterhin habe ich sie aufgefordert mir entsprechende paragrafen aus dem sgb zu nennen die mich rechtlich dazu verpflichten die kontoauszüge vorzulegen.


    ich habe bereits bei der antragsabgabe darauf hingewiesen, dass ich nicht bereit bin die kontoauszüge kopieren zu lassen. du glaubst gar nicht was ich mir alles anhören musste. wir haben uns darauf geeinigt, dass ich die originalkontoauszüge zurück erhalte. darf diesbezüglich jederzeit in meine akte sehen um mich davon zu überzeugen, dass wirklich keine kopien erstellt wurden.


    ich habe nichts zu verbergen bin bereit meine kontoauszüge vorzulegen, sofern ich dazu verpflichtet bin, keine frage.


    ein rechtsstreit gegen die arge ist leider nicht drin, kann dann meine kosten nicht mehr decken, sonst würde ich es darauf ankommen lassen. mir wurde ja bereits mündlich gedroht das sie mir die leistungen kürzen bzw. ganz einstellen wenn ich meiner mitwirkungspflicht nicht nachkomme.


    nun ich werde wohl die unterlagen zum termin mitnehmen und mich denen beugen, was bleibt mir schon anderes übrig?

  • Hallo Heiko,


    nun ich kann dir schon mal sagen, welchen §§ die aufführen werden, das wird
    § 60 Mitwirkungspflicht


    Dieser bist du aber schon nachgekommen.
    Es gibt allerdings Grenzen der Mitwirkuungspflicht..................das wissen die Ämter wohl nicht.


    Also für mich ist FAKT: hier nochmals einen Kontoauszug für Januar zu verlangen grenzt an Behördenwillkür und Schickane.


    Zitat: "ein rechtsstreit gegen die arge ist leider nicht drin, kann dann meine kosten nicht mehr decken, sonst würde ich es darauf ankommen lassen. mir wurde ja bereits mündlich gedroht das sie mir die leistungen kürzen bzw. ganz einstellen wenn ich meiner mitwirkungspflicht nicht nachkomme"


    Du kannst dir einen Rechtsstreit "leisten". Geh zu deinem zuständigem Amtgericht und hol dir einen Beratungsschein ( kostet 10 Euro). Mit diesem suchst du einen RA für Sozialrecht auf. Weitere Kosten kommen dann nicht auf dich zu!!! Die Leistungen müssen trotzdem weiter gewährt werden. Die Behörde darf die Leistungen nicht verweigern nur weil z.b. ein Widerspruch oder eine Klage eingereicht wurde.


    Im allgemeinen ist zum Thema Kontoauszüge zu sagen.............sehr schwierig und unklar.


    Bekommst du denn schon Leistungen? War das ein Erstantrag oder Fortzahlungsantrag?


    Kopf Hoch und Ärmel hochkrämpeln..................Das wird schon.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • danke für deine unterstützung. also im grunde genommen gibt es keinen grund die kontoauszüge anzufordern.


    ich bin selber auf die arge zugegangen, da ich ein jobangebot derzeit habe allerdings ohne eigenes auto diesen nicht annehmen kann. es handelt sich dabei um eine aussendienststelle mit geringenm fixum also 500 euro plus provision. ich werde ca. 200 euro mtl aufbringen müssen, damit ich mir einen wagen leihen kann.


    dabei geht es lediglich um die spirtkosten+kfz versicherung. ist ne grobe schätzung von mir. soweit ich weiß darf man die kosten die mit der stelle in verbindung stehen vom nettogehalt abziehen. der rest wird auf aufs alg2 angerechnet. nur weiß ich nicht wie es sich dabei verhält wenn der wagen mir selber gar nicht gehört.


    das war schon erst mal alles was ich von der arge wissen wollte. kann mir jedoch denken woher das mit den kontoauszügen herrührt. bei antragsabgabe befand ich mich im krankenstand, habe jedoch keine leistungen von der krankenkasse erhalten. ich habe eine krankmeldung vorgelegt und darauf hingewiesen das ich derzeit krank geschrieben bin.


    mitte januar etwa habe ich den bescheid von meiner kasse erhalten, mit der höhe des krankengeldes. diesen habe ich sofort der arge zukommen lassen. die haben mir dann geantwortet und mir unterstellt, dass ich diese leistungen verschwiegen hätte. vorsorglich wollen sie die leistungen ende februar einstellen, folgeantrag müsste gestellt werden.


    ich habe einen widerspruch eingelegt, der sachbearbeiter meinte, ich komme um einen folgeantrag nicht herum da die bearbeitung des einspruchs länger dauern wird. ich zog meinen widerspruch jedoch nicht zurück. ich werde den folgeantrag dann rechtzeitig abgeben, war meine begründung. die krankenkasse hatte wohl eine krankmeldung nicht erhalten und konnte deshalb den bescheid nicht früher bearbeiten.


    nun denke ich das, dass ganze damit in zusammenhang steht, ist jedoch nur eine vermutung, da es in der begründung nicht drin steht.


    können die mir die leistungen ende februar streichen?


    mir kommt das ganze recht merkwürdig vor, habe nichts verschwiegen, da ich ja keine leistungen bei antragsabgabe erhielt.


    wie würdest du in meinem fall vorgehen um anfang märz nicht ohne leistungen dazustehen?

  • Hallo Heiko,


    also zum Punkt Arbeitsaufnahme mit "geliehenem Auto.........


    Hier kann ich keine Voraussetzungen dafür erkennen, das diese Kosten nicht aufzugsfähig wären. punktum sollten bzw. müssen diese Kosten bei der Berechnung in Abzug gebracht werden.


    Was das Krankengeld angeht ist folgendes zu sagen:


    Du bist diesbezüglich deiner Anzeigepflicht nachgekommen.
    Pflichtversicherte haben nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld (Familienversicherte nicht). Hattest du also demnach Anspruch auf Krankengeld wird das ALG II als Vorschuss auf das Krankengeld gezahlt. Die Behörde lässt sich ALG II von der Kasse erstatten................dies wäre der richtige Weg. ( § 102 SGB X)
    Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander
    § 102
    Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
    (1) Hat ein Leistungsträger auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorläufig Sozialleistungen erbracht, ist der zur Leistung verpflichtete Leistungsträger erstattungspflichtig.
    (2) Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den vorleistenden Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften


    Es ist NICHT rechtens, wegen eines laufenden Widerspruchs Leistungen nach dem SGB II einzustellen!!!
    Sollte dies der Fall sein, dann umgehend bei deinem zuständigem Amtsgericht eine einstweilige Anordnung stellen.
    Wie lang läuft den dein Bewilligungsbescheid?


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • ich muss da noch was dazu sagen, ich bin am 5. arbeitstag krank geworden, bin danach gekündigt worden.
    meine krankenkasse hat ca. 5 wochen gebraucht um mir die krankengeldberechnung zu schicken. eine krankmeldung ist anscheinend nicht angekommen.


    bei antragsabgabe habe ich lediglich meine krankmeldung vorgelegt und denen gesagt das ich derzeit kein krankengeld erhalte. ich habe die krankengeldberechnung sofort nach erhalt weitergeleitet.


    daraufhin kam ein schreiben in dem mir unterstellt wurde das ich zu unrecht leistungen in anspruch genommen hätte die mir nicht zustehen würden. und das man vorsorglich die leistungen zum 28.02 einstellen wird. ich müsse einen folgeantrag stellen. ich hätte sonst leistungen bis ende juni bekommen.


    daraufhin habe ich widerspruch eingelegt und kurze zeit später wurde mir mitgeteilt das sie meine kontoauszüge benötigen.


    um klar zu stellen das ich erst ende januar krankengeld erhalten habe, hatte ich dem sachbearbeiter ein fax mit meinem kontoauszug geschickt in dem zu sehen war wann ich krankegeld erhalten habe. ich meinte das ich den rest schwärzen werde, er hatte nichts dagegen.


  • http://www.sozialleistungen.in…en/images/icons/icon4.gif
    Ausrufezeichen
    Im Übrigen verweist die Arge gerne auf ihre "Verwaltungsvorschriften", an die sich sich halten -äh- verstecken können - äh - müssen.