Hallo zusammen, bin neu hier und wollte mich mal was schlau machen!Es geht sich darum das ich & meine freundin zusammen ziehen wollen die sache die mich etwas nachdänklich macht ist sie ist 18j kommt aus ihrem Eltern haus sie ist schon seit knapp 2 mon bei mir, da die ellis stressen das wir zusammen sind!Sie geht noch zur schule was danach ist steht noch offen?Der Vater geht Arbeiten die mutter sucht angeblich nach job?Meine freundin bezieht keine stütze vom Amt sondern nur ich, meine frage daher gilt wie das hand gehabt wird mit ihr und mir meine derzeitige noch Wohnung (?) kostet 328? kalt mit NK angebliche 50qm (?) 2 Zi nun soll die neue Wohnung auch mindestens 2 Zi haben nur wie wird es finanzel geregelt das wir ohne probleme neue Wohnung beziehen können?Wie die grösse diesmal sein soll? Der maximale Warmmietpreis? Muss meine freundin auch antrag Hartz 4 erstellen? Währe lieb wenn mir da jemand weiter helfen könnte den auf der Liusenstr.105 wieder hin tockeln und da rum fragen ist blöd weil da keiner einen genau aufklärt! Vielen Dank Mfg
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Hallo,
das ist wircklich ein komplizierter Fall.
Ich rate Dir, suche einen Anwalt für Sozialrecht und stelle dort einen Antrag auf Beihilfe für Beratungskosten, dann ist der Anwalt für Dich als Hartz IV empfänger kostenlos. -
schau doch auch mal bei den beiträgen zu zusammenziehen bafög/ALGII nach. haben fast das gleiche porblem....
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