Wir sind schon seit längerer Zeit auf Wohnungssuche, ein haushalt mit 2 Erwachsenen und 4 Kindern.
Bei sämtliche Wohnungsbaugenossenschaftenin der nähe, ist keine Wohnung in angemessener Grösse und Preis verfügbar. Unser Vermieter will uns unbedingt aus der Wohnung haben, weil wir die Miete nie in einem Betrag zahlen können (geld kommt über ganzen Monat verteilt). Und kamen deswegen auch schon in Verzug. Kündigung haben wir auch schon, aber mit Mietrückstand als Kündigungsgrund zur Arge?
Was nun?
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Hallo klatsch_nass,
ersteinmal müsst ihr die Kündigung des Mitverhältnisses beim Amt melden. Mach dazu einen Termin bei deinem zuständigem SB.
weiterhin würde ich mal mit dem Vermieter reden ob die Kündigung eventuell zurückgenommen werden kann, denn das Amt kann die KDU direkt an den Vermieter überweisen, somit wäre ersteinmal sichergestellt, das er seine Miete immer ünktlich bekommt.
Überweisung der Miete durch die Behörde:
§ 29 Abs. 1 Satz 6 SGB XII
Unterkunft und Heizung
Leistungen für die Unterkunft sollen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die Leistungsberechtigten nicht sichergestellt ist; die Leistungsberechtigten sind hiervon schriftlich zu unterrichten.Dies gilt auch bei ALG II Bezug § 22 Abs. 4 SGB II
(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.Also sprecht mit dem Vermieter sowie mit der Behörde!
Nur Mut.........Lierbe Grüße
Kätzchen
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