Hallo zusammen,
meine Schwester ist 22 hat eine abgeschlossene Ausbildung und soll nun Hartz 4 bekommen. Sie wohnt wie ich (Bruder 24, Arbeitnehmer) noch bei den Eltern. Nun sollen ich und meine Eltern die Konten sozusagen offen legen zur berechnung ihres Arbeitslosengeld 2!?
1. Muss ich Angaben machen bzw darf mein Einkommen mit berechnet werden? Bilde doch eine eigene Bedarfsgemeinschaft oder?
2. Müssen die Eltern Angaben machen oder ist das auch schon eine eigene Bedarfsgemeinschaft?
Danke für jeden Beitrag.
mfg seth