Mit Freund zusammenziehen??

  • Hallöchen:)


    Ich habe da mal eine frage und zwar ich "lebe" mit meiner kleinen Tochter (2 1/2) von Hartz IV nun wollen mein freund und ich ( nicht der Vater der lütten) zusammenziehen aber da bleibt ja nun mal der finanzielle aspeckt.
    Er is bis ende März Zivi und danach bis jetzt noch arbeitslos aber auf der suche...
    Im sommer geht die kleine in die Kita und ih beginne meine schulische ausbildung....


    So und nun meine Frage weiss jemand wie das auschaut Fianziell gesehen wird mir von den leistungen was abgezogen wenn ja weiss da jemand wieviel gibt es da einen festregelung?? Und wie sieht das dann aus wenn ich meine ausbildung mache bekomme ich da noch weiterhin untestzüng und Unterkunftskosten sprich miete und nebenkosten??:confused: :confused:


    ich habe da echt keine ahnung und meine sachbeabeiterin berät mich da auch nicht richtig.....:mad:


    Vielen dank schon mal
    Viele liebe grüße Nicky

  • Hallo!


    Das Thema schulische Ausbildung ist schwierig. Ich habe selbst im Sommer meine schulische Ausbildung abbrechen müssen da ich nicht genug Geld bekommen habe.
    Zuerst musst BaFöG-berechtigt sein. Bist du dass nicht hast du keine Chance es sei denn du suchst dir einen Nebenjob (was zeitlich praktisch unmöglich ist). Als Auszubildene bist du NICHT ALG2-berechtigt!
    Dazu:
    §7 Abs.5 SGB II besagt:


    (...)


    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
    Wenn du BaFög bekommst musst du dadrauf achten das du kein/geringes Schulgeld sowie möglichst keine Fahrtkosten (Fahrkarte) hast. Beides wird vom BaFöG-Amt nicht anerkannt und du musst es von deinem (geringen) BaFög bezahlen. Bei der Berechnung wird dein Mietanteil sowie Bedarf und Mietanteil von deinem Kind mitberechnet.
    Dein Freund wird danach einzelnd berechnet da das BaFög gleichzeitig dein Bedarfssatz ist (egal ob du 100 oder 500 Euro bekommst). Er bekommt dann 1/3 der Miete sowie 311 Euro ALG2.