Hi, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich hatte im November 2003 einen priv. Unfall. Im Januar 2005 erhielt ich nach Erstellung eines ärztl. Gutachtens von meiner priv. Unfallversicherung daraufhin eine Schadenserstzleistung auf Grund meines erlittenen Körperschadens als Einmalzahlung. Jetzt will die ARGE dieses Geld komplett von mir zurück haben. Ich bin jedoch der Meinung, dass lt.SGB II, § 11, Abs.3.2 diese Schadensersatzleistung nicht als Einkommen angerechnet werden kann.
Wer weiß dazu Genaueres?
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Hi finchen,
also ich habe viel recherchiert bin aber zu keinem eindeutigem Ergebnis gekommen. ich glaube hier kann eine endgültige rechtl. sichere Entscheidung nur durch ein Gericht erfolgen. Ich würde auf Anhieb ausreichend Argumente für beide Seiten finden. Von daher würde ich dir empfehlen einen rechtsbeistand aufzusuchen und die Sache vernünftig klären zu lassen.
Das einzige wo ich mir ziemlich sicher bin ist, dass es keine Einnahme nach § 253 Abs. 2 BGB ist, da es in dieser Vorschrift um Schadensersatzleitung von dem Schädigenden geht. Und du hast Leistungen aus deiner priv. versicherung bezogen.
Aber wie gesagt das ist alles ohne Gewähr, deswegen suche bitte einen Fachanwalt auf.
LG
dererklärbär
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