Hallo,
wir sollten letztes Jahr für das Jahr 2005 ca 122 Euro BK Nachzahlen. Diese BK erhielten wir im Mai 2006. Ab Monat Mai 2006 habe ich Arbeitslosengeld 1 bezogen ( nach Erziehungszeit). Da sich die BK-Nachzahlung aber um das Jahr 2005 bezog (wo ich Harz 4 bezog), nahm ich an das mein zuständiges Amt diese Kosten übernimmt.
Fehlanzeige!!!
Es kam eine Ablehnung, Grund: mit meinen jetztigen Einkommen kann ich die BK-Nachzahlung selber tragen.
Habe Ende Juni 2006 Wiederspruch dagegen eingereicht! Bis jetzt keine Rückantwort.
Vieleicht kennt da jemand von Euch eine Antwort ob das Amt richtig gehandelt hat.
Vielen Dank schon mal im Vorraus!!!!!
Gruß Daniela