Bereinigtes Einkommen 30,- Euro....wer kann mir infos geben?

  • Hallo,


    ich erziele in einem Nebenjob 200.- Euro Einkommen.


    Die ARGE berechnet dies nun wie folgt:


    Freibetrag: € 100,-
    (20% der restlichen 100,- €) +€ 20,-
    ("bereinigtes Einkommen") + € 30,-
    _____________


    = € 150,- die ich von den 200 Euro behalten darf, die restlichen 50,- zieht mir die ARGE natürlich ab


    Soweit-so gut!!


    Nun hat mir aber jemand gesagt, die ARGE habe sich da zu meinen Gunsten vertan, da mir diese 30 Euro bereinigtes Einkommen gar nicht zustehen würden.


    Wer kann mir helfen?? Was ist nun richtig?



    Noch eine Info:


    hab mir den Bewilligungsbescheid nochmal genau angesehen (ist übrigens der 2. Bescheid, wo das mit den 30 Euro so ist!!)


    also: mein Sohn, 18, Schüler 12. Klasse gehört zu meiner Bedarfsgemeinschaft und bekommt 154 Kindergeld angerechnet


    Nun hab ich gesehen, dass die 30 euro bereinigtes Einkommen bei ihm abgezogen werden!!


    kann das der grund sein ? bitte um antwort!!


    danke[:confused:

    flyingwitch :D


    Die hier gemachten Angaben entsprechen lediglich meiner eigenen Meinung und bilden keine Rechtsberatung. Auch distanziere ich mich ausdrücklich davon, meine Beiträge als Aufforderung zu strafbaren Handlungen anzusehen!!!Sollte ein
    Beitrag fälschlicherweise so aufgefasst werden, übernehme ich dafür keinerlei Verantwortung!!

  • Hallo flyingwitch,


    bei volljährigen Kindern die das Kindergeld erhalten, werden bei der ALG II Berechnung 30 Euro Versicherungspauschale abgesetzt. Also alles in Ordnung!! Also ergibt sich hier ein anzurechnendes Einkommen von 124 Euro.


    Was dein Einkommen angeht
    Berechnung: 200 Euro Einkommen minus 100 Euro Freibetrag, minus (Stufe 1 (20%) 100,01 - 800 ?) 20 Euro, ergibt ein absetzungsbeitrag von 120 Euro. Also demzufolge werden von den 200 Euro Einkommen 80 Euro als Einkommen angerechnet.


    Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.


    Alles Liebe
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • hallo,
    danke dir für die info. war die erste antwort die richtig auf mein anliegen einging.


    also ist es so, dass die mir die 30 euro bereinigtes einkommen für september und oktober 06 einfach mal vorenthalten haben, mein sohn wurde ende august 18.


    und nur weil sie bei der ersten berechnung des nebenjobs was falsch gemacht haben, hab ich dem bescheid für nov und dez. widersprochen und da dieser widerspruch zu meinen gusten entschieden wurde und die da mal auch gleich die 30 euro angerechnet haben (vorher nicht) dachte ich halt, das sei wegen meinem nebenverdienst....


    tja da kann man ja jetzt nix mehr machen. ist zu spät. aber das mit dem kindergeld wusste ich nicht.


    dank dir

    flyingwitch :D


    Die hier gemachten Angaben entsprechen lediglich meiner eigenen Meinung und bilden keine Rechtsberatung. Auch distanziere ich mich ausdrücklich davon, meine Beiträge als Aufforderung zu strafbaren Handlungen anzusehen!!!Sollte ein
    Beitrag fälschlicherweise so aufgefasst werden, übernehme ich dafür keinerlei Verantwortung!!

  • Nun zu spät ist es nie...*fg*


    Wie wärs mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.....................
    Wird dieser abgelehnt, dann kann dagegen Widerspruch eingeleg werden.


    Also, dann mach denen mal Beine....*gg*


    Viel Erfolg


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • ok, wie funktioniert das denn bitte? stelle ich den einfach formlos oder gibt es da einen vordruck?
    und das mit den 30 euro ab volljährigkeit fürs kidnergeld ist auf jedenfall so richt.


    danke dir...das wär dann so mein ca 5. widerspruch---hihi--bis jetzt alle zu meinen gunsten entschieden..die lieben mich sehr.


    dank dir vielmala. schönes wochende.


    uschi

    flyingwitch :D


    Die hier gemachten Angaben entsprechen lediglich meiner eigenen Meinung und bilden keine Rechtsberatung. Auch distanziere ich mich ausdrücklich davon, meine Beiträge als Aufforderung zu strafbaren Handlungen anzusehen!!!Sollte ein
    Beitrag fälschlicherweise so aufgefasst werden, übernehme ich dafür keinerlei Verantwortung!!

  • SG Düsseldorf v. 21.08.2006 Az. S23 AS 150/06
    Unabhängig davon, ob eine Versicherung bezahlt wird, ist dasKindergeld um die Versicherungspauschale in zu bereinigen. Anspruch auf Rücknahme eines Bescheides gem. § 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGB X in Verbindung mit § 330 Abs. 1 SGB III und § 40 Abs. 1 SGB II. Wegen der ungeklärten Auslegung der §§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II und § 3 Nr. 1 ALG Il-V wurde Berufung zugelassen


    Muster:



    Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu Ihren Bescheid vom .......................................


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit beantrage ich, ihren Bescheid vom ............................ [Datum] gemäß § 44 SGB X zu überprüfen. In diesem Bescheid wird von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen. Ich beantrage daher, diesen rechtswidrigen, nicht begünstigenden Bescheid für die Ver¬gangenheit zurückzunehmen und mir die mir nach SGB II zustehenden Leistungen zuzuer¬kennen.



    Begründung:..................


    Viel Erfolg!


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!