Lohnsteuerklassenwechsel

  • Ich (Hartz 4) soll jetzt in die Steuerklasse 5 wechseln, damit das Amt weniger oder nichts mehr zahlen muß. Mein Mann in die 3. Er würde dadurch mehr Lohn bekommen. Kann ich dagegen etwas unternehmen?
    Wenn mein Mann mehr Lohn bekommt muß er auch mehr unterhalt an seinen 16 jährigen Sohn zahlen. Im Moment sind es 214,74 und dann 291. Das heißt doch das das Amt dann wieder Geld oben drauf legen muß. Dann lohnt sich doch ein Wechsel gar nicht.
    Könnte mir bitte jemand helfen, was und wie ich es machen soll? Gibt es vielleicht ein Urteil oder ein Gesetz dagegen?


    Danke schon mal.:eek:

  • Wenn es so ist, das bei einer anderen Lohnsteuerklasse ein höheres anrechenbares Einkommen (nach § 11 SGB II )ermöglicht sind die Hilfebedürftigen sofort zur unverzüglichen Änderung aufzufordern.
    § 2
    Grundsatz des Forderns
    (1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen


    Daher ist ein Lohnsteuerklassenwechsel eine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit die nach § 2 SGB II gefordert werden kann.


    Die Änderung der Lohnsteuerklassenwahl gehört deshalb zur Pflicht der Hilfebedürftigen, wenn die Leistungen nach dem SGB II dadurch vermindert werden können.


    Das hieße dann auch, das eine Neuberechnung des Unterhalts eventuell fällig wäre. Sollte er mehr zahlen müssen, muss die ARGE diesen höheren Kindesunterhalt natürlich auch in Abzug bringen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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