Bedarfsgemeinschaft: Arbeitnehmer/Auszubildende

  • Hallo,


    wir haben gerade ein Problem und wissen nicht ganz genau was wir da machen sollen.


    Ich habe seit dem 01.11.06 eine feste Arbeitsstelle bei der ich netto 930 Euro verdiene. Meine Frau macht eine Ausbildung die prinzipiell durch BaFÖG förderungsfaehig waere wenn sie nicht schon das 30. Lebensjahr vollendet haette. Sie hatte vor Jahren ein Studium abgebrochen.


    Für Dezember wurde uns ein Bedarf zum Unterhalt in Höhe von 360 Euro ermittelt und ausgezahlt. Im Januar erhielten wir als Bescheid auf einen Folgeantrag, dass wir nicht mehr hilfebedürftig seien, da eine Ausbildung die prinzipiell laut BaFÖG förderungsfaehig ist nicht von der Agentur gefördert würde, da es nicht die erste Ausbildung sei. Laut Aussage der Sachbearbeiter haetten wir ungerechtfertigterweise Leistungen bezogen die allerdings aufgrund deren Kulanz nicht zurückgefordert würden.


    Haetten wir in diesem Fall eine Chance wenn wir Widerspruch einlegen würden?
    Stimmt es wirklich, dass abgebrochenes Studium von vor Jahren als erste Ausbildung gilt?


    Für Eure Tipps waeren wir Euch allen dankbar.

  • Hallo restlees,


    ich schicke dir mal eine PN dazu.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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