Durchs Zusammenziehen finanziell komplett vom Mann abhängig?

  • Hallo. Ich bin im 2.Jahr meiner Elternzeit, die noch bis Mitte 2008 läuft. Mein Sohn wird Mitte 2007 2 Jahre alt, dessen Erzeuger zahlt 177 EUR monatlich Unterhalt. Derzeit wohne ich allein mit meinem Sohn, beziehe Hartz IV. Also die Grundsicherung zu den Lebenshaltungskosten. Zuzüglich Kindergeld und derzeit noch Erziehungsgeld (beides zusammen 454EUR).


    Mein Freund ist selbständig, die Scheidung von seiner Ex läuft, mit ihr hat er 4 Kinder aus dieser Ehe. 2 dieser Kinder leben bei ihm. Er zahlt Unterhalt für 2 Kinder, bezieht Kindergeld für die anderen 2, die bei ihm leben. Er hat ein Haus, dessen noch offene Raten in etwa dem entsprechen, was er bereits abbezahlt hat. Durch seine Selbständigkeit ist der Geldfluss nicht immer regelmässig und konstant und leider meist auch weniger, als man sich wünschen würde.


    Wir haben darüber gesprochen, dass ich eventuell mit meinem Sohn zu ihm ziehe. Und wir wünschen uns ein "gemeinsames" Kind in absehbarer Zeit.


    Ich habe Angst, komplett abhängig von ihm zu sein, was aber derzeit nicht anders möglich wäre und auch, dass wir uns finanziell überschätzen und es "nicht packen".


    1. Wie kann man in Erfahrung bringen, ob nach dem Umzug zu ihm mir noch irgendwelches Geld zusteht oder ob mein Freund für mich und meinen Sohn komplett aufkommen muss?
    2. Eine "pauschale" Anfrage ans Amt für Arbeit und Soziales wird ja nicht möglich sein?!
    3. Gibt es allgemeine Berechnungsverfahren, sodass wir beide Varianten durchrechnen können?
    4. Kann auch ein Lebenspartner Miete verlangen, wenn man zusammen in sein Haus zieht oder würde soetwas seitens des Amtes nicht anerkannt werden?


    Danke!!

  • Hallo!


    Momentan stellt es sich für dich wohl so dar:
    Bedarf: Du 325, Kind 207, Miete: ? = Gesamtbedarf
    Einkommen: KiGeld 154, Unterhalt 177, ErzGeld zählt nicht, Differenz ist die Überweisung des Amtes.


    Bei ihm würde frage ich mich warum er Unterhalt zahlen muss (er versorgt 2 von 4 Kindern)!
    Auch bei Selbstständigkeit besteht prinzipiell ein Anspruch auf Hartz4, es ist nur komplizierter zu berechnen.
    Wichtig ist: Ihr müsste herausfinden ob der von ihm gezahlte Unterhalt bei einem Hartz4-Antrag angerechnet werden würde!
    Beispielrechnung wenn ihr zusammenzieht:
    Bedarf: Du 311, er 311, dein Kind 207, seine Kinder2x 207 (wenn die unter 15 sind) + Kosten des Hauses (AUSSER: Tilgungsraten!!! Es werden nur Steuern, Zinsen etc. angerechnet!)
    Einkommen: 3x Kindergeld, Unterhalt von deinem Ex, sein Einkommen.


    Sonderausgaben: Tilgung für das Haus + evtl. Unterhalt an seine beiden Kinder bei seiner Ex.


    Ich würde vermuten das es ein zu hohes Risiko ist wenn er nicht alle mit seinem Geld versorgen kann oder du noch arbeitest.
    Beim Amt könnt ihr nachfragen, besser ist aber eine Hartz4-Beratungsstelle aufzusuchen.


    Miete wird er definitif nicht verlangen können da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet!