hallo
ich bin neu hier
ich habe folgendes problem ich habe leider mit meinem lebensgefährten eine gbr gegründet
hm naja jedenfalls bleibt alles an mir hängen und ich habe einen eingliederungsvereinbarung jetzt unterschreiben müssen naja also ich könnte jetzt noch eine stelle auf lohnsteuerkarte bekommen
gewerbe gbr abmelden und neu für mich alleine anmelden freue mich weil ich dann über den satz knapp drüber liege
nun die info vom amt das einkommen reicht leider nicht aus das ich verpflichtet bin für meinen
lebensgefährten mit aufzukommen
stimmt das denn wenn ich wirklich für mich und meine kinder aufkommen kann das ich wieder in hartz4 zurück muss nur weil ich für meinen lebensgefährten aufkommen muss??
und hat jemand erfahrung das man in der bedarfsgemeinschaft nur an die antragststeller drangeht das sie arbeiten müssen und die mit in der bedarfsgemeinschaft leben brauchen nichts zu tun?
hat jemand sowas schon mitbekommen?
ich habe zu der netten dame gesagt ich will das er einen eigenen antrag abgeben tut weil wenn ich es nicht geschafft habe ihn in arbeit zu bringen dann überlasse ich das jetzt ihnen und darauf hin sagte man mir wenn ich nicht für die gesamte bedarfsgemeinschaft sorgen kann bleibe ich in hartz4 drin
grüsse
trine