Hallo ich habe da ein großes Problem, ich hab ALG II bezogen bis ich im Juli 2006 eine Arbeit gefunden habe,
die mir wieder zum 30.11.2006 gekündigt worden ist. Ich habe mich dan wieder Arbeitslosgemeldet und einen neuen Antrag auf ALG II gestellt, meine Lebenpartnerin ist in Arbeit und verdient ca. 730 ?.
Habe jetzt im Januar auf meinem Antrag bekommen wo steht das ich für den monat Dezember keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II habe.
Warum? ich bin seit dem 1.Dezember arbeitslos das beteutet ja das ich einem Monat lang von den 730? meiner Lebensgefährtin leben muß, Miete Strom usw. das reicht ja gerade so mal aus und von was soll man da leben.
Was ich bei diesen Anträgen nicht verstehe ist die berechnung, was wurde da berechnet das mir keine Leistung zusteht? Wer weiß da weiter, welche möglichkeiten habe ich um dagegen was zu unternehmen.
MFG
Michael
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Hallo Michael,
wann hast du denn deinen letzten Lohn bekommen, sprich wann ist dieser auf dein Konto eingegangen?
Sollte dies im Dezember gewesen sein, dann wird dieser bei der Berechnung noch mit berücksichtigt.Um mir über die Berechnung ein besseres Bild zu machen, müsste man diese mal einsehen können, so ganz pauschal kann man hier nicht sagen, was da eventuell schief gelaufen sein könnte.
Ich kann mir die Berechnung gern mal anschauen. Wenn du das möchtest, dann schick mir mal eine PN....ok?Liebe Grüße
Kätzchen -
Das hat doch sicher etwas zu tun damit, dass Deine Lebenspartnerin "so viel" verdient! Ich kenne auch so einen Fall, da verdient der Partner und der andere erhaelt kein ALG II.
Am drechkigsten(sorry fuer den Ausdruck, aber so ist es) geht es einem, wenn man ein Haus hat!
LG Amany
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also ich habe mein letztes Gehalt am 15 Dezember bekommen, das ist aber die Novemberabrechnung.
Ich bin doch aber ab den 1.12.06 arbeitslos gemeldet dann müste mir doch für den Dezember Geld zustehen. -
Hallo Michalel,
nun, wenn du dein letztes Gehalt im Dezember erhalten hast, kann es schon gut möglich sein, das sich aus der Berechnung für diesen Monat keinen Anspruch ergibt, da das Gehalt mit berücksichtigt wird.
Grüße
Kätzchen -
Der Witz aber an der sache ist das dies das Gehalt vom November ist, das ich halt am 15 Dezember bekommen habe. Meine Krankenkasse schrieb mich jetzt an das ich für den Monat Dezember nicht Krankenversichert bin, und ich bekomme jetzt ca. 6 Wochen kein Geld, normalerweiße bin ich ab den 1 Dezember wieder Arbeitslos also muß mir doch für den Monat Dezember eine Leistung zustehen. Soll ich dir den mal die Errechnung von ALG II zuschicken als PDF Datei?
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Hallo MIchael,
hab dir ne Mail geschickt.
Ich kann deinen "ärger" nachvollziehen, nur leider hilft das nicht. Fakt ist im SGB II zählt das Zuflussprinzip, was heißt Gehalt ist im Dezember auf deinem Konto eingegangen (egal aob dies dein Gehalt vom November war bzw. ist), somit wird es angerechnt, weil ja im Dezember zugeflossen.
Auf den ersten Blick kann ich keine nennenswerten Unreglmäßigkeiten in der Berechnung erkennen.
Ich melde mich dazu morgen per Mail nochmal bei dir.Liebe grüße
Kätzchen -
Wenn dieses Zuflussprinzip so gilt, dann müsste man ja im ersten Monat, wenn man eine Arbeit hat, auch noch Alg2 beziehen, denn das Gehalt kommt ja erst im darauffolgenden Monat.
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Hallo Antragsteller,
so ist es ja auch.
Beispiel: Arbeitsaufnahme zum 1.8. und am 5.9. geht die erste Lohnzahlung ein. Für den Monat August MUSS also ALG II weitergezahlt werden. Der Lohn darf erst für den Monat September angerechnet werden.
(BA 11.52)Liebe Grüße
Kätzchen -
Das sehe ich ja ein wenn ich einen Job anfange sagen wir mal ab den ersten des Monats, dann melde ich mich ja auch beim Arbeitsamt das ich wieder arbeit habe, aber wenn ich zum Monatsende arbeitlos werde melde ich mich doch beim Arbeitsamt zum ersten des Monats arbeitslos. Wo ich früher noch Arbeitslosengeld bekommen habe wurde der Tag an dem mann Arbeitlos gemeldet war angerechnet. Und ich soll jetzt für den Monat Dezember meine Krankenkassenbeiträge selber bezahlen, dann muß ich ja mit meinem letzten Gehalt zweimal Krankenkasse zahlen einmal im November was ja sowieso abgezogen wurde und Dezember, das ist ja wohl ein Witz, fakt ist doch das mein letztes Gehalt das vom November ist und ich ab Dezember arbeitslos gemeldet bin, wo ist denn da die Lokik, angenommen ich wäre abe den 28.12.2006 arbeitslos geworden und ich hätte mein Gehalt am 29 bekommen dann würde mir für Dezember ALG II zustehen.
Eine sehr merkwürdige Rechnung, aber das ist nun mal unser Bürokratenstaat, meine Meinung ist sowas kann die Schwarzarbeit nur fördern man muß ja sehen das man über die Runden kommt. -
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