Hallo an alle
wer kann mir helfen?
Ich bin nach Selbständigkeit in Hartz4v gerutscht.Auf der Suche nach Arbeit war ich schon bis in die Schweiz.Das sind von mir zuhause etwa 850 km.Das nur bis zur Grenze bezahlt wird leuchtet mir noch ein.Das ich aber den ÖPNV nutzen soll,obwohl teurer und die Reise längerals mit Kfz, schon nicht mehr.Und mit dem Auto gibt es laut Angaben des Fallmanagers nur 130 ? pro Fahrt insgesamt.
Sarkastischer weise müßte man annehmen ,das Hartz 4 von der Bahn gesponsert wird.
Basieren die 130? auf irgend einer gesetzlichen Grundlage?Und gibt es nicht ein paar Gesetzestexte die es möglich machen meine Kosten wieder reinzuholen.
Meine Hauptbeschäftigung zur Zeit ist auf alles in Widerspruch zu gehen. Langsam gehen mir aber die Argumente aus.
Und der Fall tritt gleich 2x mal in der Familie auf.
Mein Sohn ,16 Jahre,besucht noch die Schule in der 10. Klasse,hat sich seit September bundesweit nach einer perspektivreichen Lehrstelle beworben.Er ist durch mich zum Harzt4 fall geworden.
Das aktuellste Beispiel: Bewerbungsgespräch in Köln. Das sind von der Ostgrenze Deutschlands mal so locker 2x700 km. Dafür gibt tatsächlich wieder nur 130 ?. Die Bahnkosten würden natürlich übernommen werden-obwohl teurer als mit PKW .Mit der Einschränkung -für nur 1 Person. Wie schon gesagt ,mein Sohn ist 16 Jahre.Und da die Fahrt nicht an einem Tag geschaft wird ,käme noch Übernachtung dazu.Von der Aufsichtspflicht haben wir dabei noch nicht ein mal geredet...
Ich wäre Euch echt dankbar zu wissen,ob es hier mit rechten Dingen zu geht oder ich der Willkür ausgeliefert bin.
mit besten Dank TATRAM:)