Kosten für Fahrten zur Bewerbung

  • Hallo an alle
    wer kann mir helfen?



    Ich bin nach Selbständigkeit in Hartz4v gerutscht.Auf der Suche nach Arbeit war ich schon bis in die Schweiz.Das sind von mir zuhause etwa 850 km.Das nur bis zur Grenze bezahlt wird leuchtet mir noch ein.Das ich aber den ÖPNV nutzen soll,obwohl teurer und die Reise längerals mit Kfz, schon nicht mehr.Und mit dem Auto gibt es laut Angaben des Fallmanagers nur 130 ? pro Fahrt insgesamt.
    Sarkastischer weise müßte man annehmen ,das Hartz 4 von der Bahn gesponsert wird.
    Basieren die 130? auf irgend einer gesetzlichen Grundlage?Und gibt es nicht ein paar Gesetzestexte die es möglich machen meine Kosten wieder reinzuholen.
    Meine Hauptbeschäftigung zur Zeit ist auf alles in Widerspruch zu gehen. Langsam gehen mir aber die Argumente aus.
    Und der Fall tritt gleich 2x mal in der Familie auf.
    Mein Sohn ,16 Jahre,besucht noch die Schule in der 10. Klasse,hat sich seit September bundesweit nach einer perspektivreichen Lehrstelle beworben.Er ist durch mich zum Harzt4 fall geworden.
    Das aktuellste Beispiel: Bewerbungsgespräch in Köln. Das sind von der Ostgrenze Deutschlands mal so locker 2x700 km. Dafür gibt tatsächlich wieder nur 130 ?. Die Bahnkosten würden natürlich übernommen werden-obwohl teurer als mit PKW .Mit der Einschränkung -für nur 1 Person. Wie schon gesagt ,mein Sohn ist 16 Jahre.Und da die Fahrt nicht an einem Tag geschaft wird ,käme noch Übernachtung dazu.Von der Aufsichtspflicht haben wir dabei noch nicht ein mal geredet...


    Ich wäre Euch echt dankbar zu wissen,ob es hier mit rechten Dingen zu geht oder ich der Willkür ausgeliefert bin.


    mit besten Dank TATRAM:)

  • Hallo TATRAM mail mich an : [email protected] kann Dir eventuell weiterhelfen im Ernst das was du zur zeit da durchläuftst das habe ich hinter mir und glaube mal ja, wenn ich in sonne Behörde reinkomme, die fragen mich als erstes Herr xxx was können wir für Sie gutes tun, schau ich hatte FRust war hochgegangen getobt, bis mir mal jemand sagte, he die Brüder kriegste nur in den Griff srich cool bleiben, lächeln im Gesicht SGB-2- unterm Arm dabei einschließlich der internen Dienstanweisungen und siehe da die zittern doch auch alle um ihren Job.
    Also lächeln und immer Zeugen im Gespräch dabei haben.
    Gebe dir mal nen link von einer anderen ARGE:


    http://www.arge-paderborn.de/marktintegration/waswievielwer.htm


    Fakt ist diese sogenannten Reisekosten sind nach wie vor nur eine Kann Bestimmung die könne da schon mit Ihre ndiktierten 130? Terz machen, aber die setzt man einfach schachmat in die Richtung, wenn ihr die Reisekoste nnet übernehmt, jep hat die Behörde Probleme mit mir sprich Schadensersatz forderungen Verstoß gegen SGB-2 Verstoß gegen Grundgesetz usw.
    So wenn die dase3inmal mal gespürt haben wer Du bist was Du weißt, die werden ganz kleinlaut