Hallo zusammen, ich würde euch gerne einmal um Rat fragen, bevor ich meinen Anwalt zu Rate ziehe.
Ich habe am 1.12.06 eine Arbeitsgelegenheit der ARGE (Ein-Euro Job) angenommen, die GFB hat mich dann zu einem Gymnasium geschickt, um mit Kindern- und Jugendlichen zu arbeiten.
Der Job erstreckt sich, wenn man es mal als Beruf ansieht auf mehrere ebenen:
Zum einen arbeitet man praktisch als Streetworker, zum anderen als Sozialpädagogin, Jugendberater, man könnte einfach sagen Allroundkraft für 1,50 ? die Stunde.
Ich habe weder einen schulischen noch beruflichen Abschluss.
Da ich verpflichtet bin 30h wöchentlich in diesem Job zu arbeiten, habe ich meine Arbeitszeiten so gelegt, dass ich um 7.30 Uhr Arbeitsbeginn habe und um 13.30 Uhr Feierabend habe. Sprich 5x die Woche 6h.
Nun habe ich es nicht umsonst so gelegt, sondern weil ich meinen Haupt- und Realschulabschluss per Fernstudium bei der ILS nachmache. Dies kostet mich monatlich 108?, welche ich selbst aufbringen muss.
Dafür benötige zu den 30h/Woche nochmals 15-20h/Woche für meine schulischen Abschlüsse.
Das entspricht praktisch einer Arbeitszeit von 45-50h/Woche.
Und was ich noch betonen möchte, der Job macht sehr viel Spass!!!
So nun komme ich heute nichtsahnend nach Hause, habe einen brief von der GFB im Briefkasten und was lese ich?
"Einladung zu einem Beratungsgespräch
Bitte kommen Sie am 24.01.07 um 10.00 Uhr in unsere Geschäftsstelle und bringen Sie Ihre Bewerbungen mit die Sie durch eigenbemühungen gemacht haben"
(Ich habe das verkürzt, wird sonst zu lange)
Ich da angerufen, und die Dame gefragt wie Sie sich das vorstelle? Ich mache 30h einen Ein euro Job die Woche plus 15-20h Schule pro Woche. Außerdem bin ich erst seit 1.12 dort, die Schüler lernen mich langsam kennen, wir arbeiten gut zusammen, Sie haben in vielen Problemen egal ob Privat oder schulisch einen Ansprechpartner, der nicht den Spießer von Lehrer (In den Augen der Schüler) markiert, und finden hier Hilfe, haben ein rießenvertrauen etc.
Wie bitte stellen Sie sich vor, dass wenn ich mich jetzt bewerbe und angenommen werde, dass den Kindern erkläre, wissen Sie eigentlich was Sie mit solchen Handlungen anrichten?
Sie sagte darauf nur, na und so und so vielen Tausenen Ein Euro Jobbern geht es nicht anders als Ihnen. Daraufhin, meine ich nur Sie werden von meinem Anwalt hören und habe aufgelegt.
Nun meine eigentliche Farge, ich habe es so lange formuliert, damit ihr den ganzen Zusammenhang nachvollziehen könnt.
Also bin ich dazu verpflichtet, mich weiter zu bewerben, trotz, dass ich einen Ein Euro Job angenommen habe und aus Eigenbemühungen meine Abschlüsse nachhhole, ohne die ich so oder so keine Arbeitsstelle bekomme, in der ich soviel verdiene, dass ich nicht auf ALG 2 angewiesen bin?
Laut meiner Rechtsbelehrung die ich schriftlich bekommen habe von meiner Fallmanagerin steht nichts darüber drin, dass ich mich weiterhin bewerben muss. Des weiteren steht sogar darin, dass wenn ich die Maßnahme nicht bis zum Schluss ausüber (bis 31.03.07) mir eine Kürzung von 30% ins Haus steht.
Des Weiteren, hat meine Sachbearbeiterin gesagt, wenn ich nach diesen 3 Monaten weiter dort arbeiten möchte, kann es nochmal verlängert werden, dann verdiene ich nicht mehr 1,50? pro Stunde sondern 2,00 Euro pro Stunde (als Mehraufwandsentschädigung).
Ich meine ich kann mich auf einen 400 euro Job bewerben, irgendwann werde ich dann angenommen evtl. okay, dann beziehe ich trozdem noch alg2, meine Zeit wird dann nicht mehr ausreichen um meine Abschlüsse nachzuholen, da ich auch noch einen Haushalt für 2 Personen zu führen habe, soll ich dann wegen diesen Schnepfen beim Amt in 10 Jahren immer noch Hartz4 beziehen, oder wie stellen die sich das vor?
Wäre super, wenn jemand weiss, ob ich in diesem Fall eine Bewerbungspflicht habe, habe darüber in den Sozialgesetzbüchern, leider nichts gefunden.
Liebe Grüße
Natalie