Erstmal ein liebes Hallo an alle Forummitglieder (die das hier lesen ).
Nun zu meiner Frage bzw. zuerst zu unserer Ausgangssituation:
Meine Lebensgefährtin hat im September ihr Studium beendet und nun einen Antrag auf ALG II gestellt.
Wir wohnen zusammen in einer Mietwohnung (ca. 60m²), die ihrem Vater (der Ende 2004 zu seiner neuen Liebe gezogen ist) gehört und deshalb noch von ihm (liebenswerterweise) bezahlt wird (Kalt: ca. 360?).
Im Oktober 2004 wurde unsere erste Tochter geboren (ich zog - auch wenn es nicht sehr zur Sache beitut - im September 2003 zu meiner Lebensgefährtin und ihrem Vater, bezahlte deswegen bis einschl. September - bis mir mein BAföG, da mein Bruder sein Studium beendet hat, gestrichen wurde - 150?/Monat). Erziehungsgeld bekommen wir also nun nicht mehr (2 Jahre alt), aber weiterhin Kindergeld und auch Landeserziehungsgeld (was jedoch sofort an die Kindertagesstätte geht).
In den Kindergarten geht die Kleine seitdem sie ein Jahr ist (bis ca. 2 Uhr Mittags), da ich ebenfalls - wie man durch das angesprochene BAföG vermuten kann - Student bin.
Nun habe ich mir im Juli ein Urlaubssemester (Elternzeit) genehmigen lassen. Dies geschah aus dem Grund, dass ich meine Freundin bestmöglich unterstützen wollte. Zu dem Zeitpunkt (und bis Mitte November - sprich: ich hätte auch nicht mehr davon zurücktreten können) stand auch noch nicht fest, ob sie all ihre Magisterprüfungen erfolgreich absolviert hat (es waren nur Teilergebnisse bekannt) und ich dachte mir:
sollte es nicht klappen, kann vor allem ich unser Kind betreuen und sie sich die Zeit für das Lernen nehmen, die beim letzten Mal (wegen meines parallel laufenden Studiums) gefehlt hatte.
Sollten die Prüfungen erfolgreich verlaufen, ist es auch in Ordnung, da ich sie dann dazu auch noch bei der Arbeitssuche unterstützen kann bzw. ihr den Rücken freihalten kann. Dazu kommt, dass wir nicht ortsgebunden sind und sie womöglich einen Job aus Nürnberg angeboten bekommt (bestimmte Kontakte liegen vor, mehr momentan aber nicht) - wir liebäugelten aber auch damit bei Möglichkeit eventuell näher zu unseren allesamt weit entfernt wohnenden Verwandten zu ziehen. Wäre bzw. würde dieser Fall eingetreten/eintreten, könnte ich unmöglich alleine nebenbei an einer neuen Universität studieren, nebenbei unser Kind betreuen und z.B. die Wohnung einrichten. Von daher sah die Sache quasi als "Absicherung" nie verloren aus.
Nun macht das Amt jedoch genau aus diesem Grund Ärger. Es wurde uns schon mehrmals der Spruch: "Aber warum haben Sie sich denn beurlauben lassen, wenn ihre Partnerin doch jetzt sowieso zu Hause ist?" entgegengeworfen. Der gemeinte Sinn alleine ist für mich schon ein Widerspruch an sich. Wie soll sie denn mit aller Kraft nach Arbeit suchen können, wenn sie die ganze Zeit (vom Kindergartengang - der dem Amt noch nichtmal bekannt war/ist und welcher nun, da ich ja zu Hause bin, quasi nur noch bis 11 Uhr, weil unsere Tochter es sehr mag, andauert - abgesehen) unsere Tochter zu betreuen hat?
Dann kamen andauernd Nachfragen nach "Erziehungszeit"-Unterlagen, obwohl ich die offizielle Universitätsbestätigung bereits vor zwei Monaten abgegeben habe (was mir immerhin heute, obwohl es auf dem gestern eingegangenen Schreiben erneut vermerkt war, bestätigt wurde). Wir haben auch schon zwei Mal mit den Sachbearbeitern gesprochen (ihre persönliche war einmal nicht anzutreffen, deswegen haben wir es bereits zwei Mal erläutert und ich habe die Situation bereits wie oben schriftlich begründet).
Nun sollen wir in den nächsten Tagen nochmal auf dem Amt erscheinen, da die Teamleiterin sich mit der Sachbearbeiterin und uns nochmal zusammensetzen will. Es geht dabei um das bereits dreifach besprochene Problem, dass wir ja nun "beide zu Hause sind". Erst danach könnte über eine Bewilligung entschieden werden.
Ist das tatsächlich solch eine verzwickte Situation, wie das Amt es angibt? Wenn ja: wie hätte sie vermieden werden sollen - was kann man uns/mir als Fehler vorwerfen (außer, dass ich nicht wusste, dass man seine Lieben nicht mehr unterstützen darf, ohne dafür irgendwo belangt zu werden)? Welche Folgen kann das haben? (zumindest bis April, bis ich mein Studium - wie ebenfalls schon zigfach erklärt - wieder aufnehmen werde)
Dazu vielleicht noch die Anmerkung, dass wir in Jena wohnen und Jena ja als "optierende Kommune", die Studierenden kein ALG II mehr auszahlt (bis auf Ausnahmen (zu denen ich sogar zählen würde, da ich ja kein BAföG mehr beziehen kann, siehe z.B.hier: http://intensivkind.wurzelstein.de/index.php/ik/2006/05/27/p229#more229) bekannt ist.
Spielt das eventuell doch in die Entscheidung rein, obwohl ausdrücklich sie die Antragsstellerin ist und ich weder ALG II beziehe, noch vorhatte, einen Antrag zu stellen? (bleibt mir eventuell gar nur noch das übrig?)
Für eine Antwort oder jeglichen Tipp (auch gerne z.B. Präzedenzfälle? Falls schon Widersprüche bekannt sein sollten) wäre ich sehr dankbar...