Auf Sozialleistungen.info findet Ihr nun einen kleinen online-Rechner zur Elterngeld Berechnung.
Zu beachten ist allerdings, dass das Mutterschaftsgeld auf die Elterngeldbezüge angerechnet wird und dass die Aufnahme einer Beschäftigung mit einem Umfang von weniger als 30 Wochenstunden (mehr lässt den Anspruch entfallen) die Höhe der Bezüge mindern kann.
Gruß
Philipp