Hallo @lle,
bin grade durch Zufall auf dieses Forum gestoßen!
Erst einmal Respekt, das Forum gefällt mir.
Momentan arbeite ich als Filialleiterin im Handel, bin aber im 6. Monat schwanger und erwarte Anfang Mai mein erstes Kind. Ich will 2 Jahre in Elternzeit gehen.
Ich bin verheiratet, aber das Baby stammt aus einer anderen Beziehung, da mein Mann und ich voriges Jahr gewaltige Probleme hatten.
Nach der Elternzeit möchte ich wieder arbeiten gehen, Vertrag habe ich ja und mein Harzt 4 Bezug würde theoretisch für eine absehbare Zeit gezahlt.
1. Frage:
Mein Mann ist zur Zeit arbeitslos und würde, wenns mit der Arbeit nicht klappt, ab Mai Hartz 4 bekommen.
Da ich dann aber noch 8 Wochen nach der Geburt mein Gehalt bekomme, wird er wahrscheinlich kein Harzt 4 für diese Zeit bekommen, oder?
2. Frage:
Mein Mann hat in die Ehe eine bereits abbezahlte Eigentumswohnung gebracht.
Gekauft wurde die Wohnung 1997.
Die Eigentumswohnung ist 54m² groß, der Kaufpreis betrug 97.000,- DM (also rund 48.000,-?)
Hinzu kommen noch mal rund 8000 ? Sanierungskosten.
Die Wohnung wird von uns wegen der geringen Größe nicht selbst bewohnt und ist vermietet.
Nach Abzug aller Unkosten für die Eigentumswohnung bleiben monatlich rund 180? Gewinn über.
Muss mein Mann diese Wohnung verkaufen, weil wir nicht selbst drin wohnen?!?
Ein Verkauf heutzutage wäre mehr als schwierig, da die Imobilienpreise in den letzten 10 Jahren in den Keller gegangen sind und ich weiß auch nicht, wie wir diese Wohnung so schnell verkauft bekommen.
Eigentlich war sie als Altersvorsorge gedacht....:(
3.Frage:
Mein Mann hat 2 private Rentenversicherungen --> keine Riester-Rente!
Rückkaufwert für die 1. Versicherung rund 5000,-?
Rückkaufwert für die 2 Versicherung rund 4000,- ?
Müssen diese Versicherungen aufgelöst werden?
4. Frage:
Wieviel "Vermögen" darf mein Mann auf dem Sparbuch haben?
5. Frage:
Unser Auto, ein Nissan Serena, Erstzulassung 1994, also 13 Jahre alt, können wir das behalten oder gilt das auch schon wieder als "Vermögen" und muss das veräußert werden?
6. Frage:
Wenn ich die Vaterschaftsanerkennung endlich durch habe, weil mein Mann ja nicht der Erzeuger des Babys ist, wird der Unterhalt für mein Baby auf das Harzt 4 angerechnet?
(Übrigens haben wir "wunderbare" Gesetze, der Vater eines Kindes ist immer der Ehemann.
Auch wenn der Postbote oder der beste Freund der Erzeuger ist......)
So, vielleicht kann mir ja Jemand helfen!
Würde mich sehr freuen.
Ganz liebe Grüße
Kathrin und Zwerg