Im Auslang eine Wohnung besitzen, jedoch trotzdem Hartz IV benatragen
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Hallo Majchen,
Wohneigentum im Ausland, das nicht selbst bewohnt wird, wird als Vermögen angesehen.
Ob es zu einer Verwertung des Eigentums kommt muss im Einzelfall geprüft werden.Deshalb würde ich hier anraten, mal eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Liebe Grüße
Kätzchen
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