Einkommensanrechnung wegen mietfreiem Wohnen?

  • Hallo,


    seid kurzem bekomme ich Arbeitslosengeld II. Ich bin gerade erst aus dem Ausland zurück gekommen und wohne deshalb vorrübergehend bei meiner Mutter (Mietfrei). Jetzt werden mir deshalb 20,70 ? jeden Monat als Einkommen angerechnet, weil ich keine Miete zahlen muss. Mit anderen Worten ich bekomme keine 345 ? sondern 324,30 ?. Ich habe schon bei der ARGE nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, dass das eine der neuen Änderungen ist, die es seid 1. August in Kraft getreten sind.


    Meine Frage ist jetzt, wo ich genauere Informationen darüber finden kann?


    Danke schon mal im Voraus, falls mir einer von euch weiterhelfen kann!


    Mit freundlichen Grüßen
    Kasch

  • Hallo Kasch,


    laut DVO zum § 11 SGB II heißt es dazu



    Wird Wohnraum und Heizung unentgeltlich zur Verfügung gestellt,
    handelt es sich hierbei NICHTum Einkommen in Geldeswert. Es
    besteht jedoch kein Bedarf an Kosten für Unterkunft und Heizung.


    Somit darf dir auch nicht der Regelsatz gekürzt werden................Bitte Widerspruch einreichen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Kasch,


    hier muss ich, was selten der Fall ist, leider Kätzchen widersprechen. Denn in den Regelleistungen ALGII ist ein Betrag von 30 € als Energiepauschale mit eingerechnet.


    D.h. wenn du Mietfrei wohnst, hast du keine Energiekosten (Strom), daher kann dir dieser Betrag von deinen Regelleistungen abgezogen werden. Das ist rechtens. Und sei froh, scheinbar ziehen Sie dir weniger ab.


    Eine andere Möglichkeit als diese 30 € als Einkommen anzurechnen um deine Regelleistung entsprechend zu kürzen gibt es nicht.


    Sorry aber so is es
    dererklärbär

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo erkärbär,


    ich hab dann nochmal nachrecherschiert und denke doch das hier ein Widerspruch Erfolg haben wird:
    Wenn keine Kosten der Unterkunft geleistet werden, scheidet ein Abzug der Haushaltsenergiepauschale von der Regelleistung aus, und zwar unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger tatsächlich Aufwendungen für Haushaltsenergie hat oder nicht.- Die Regelsatzverordnung des § 28 SGB 12 gilt nicht im Bereich des SGB 2; sie ist nur als Anhaltspunkt heranzuziehen, soweit es um die Höhe von Pauschalen für bestimmte Einzelbedarfe geht, deren tatsächliches Bestehen relevant ist.
    SG Berlin, Entscheidung vom 06.03.2006 - Az.: S 103 AS 468/06



    Liebe Grüße
    Kätzchen

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  • Hallo an beide,


    na ja gott sei dank kann auch ich mich irren und kätzchen hat gar nicht mal so unrecht. Das Problem ist nur es wird überall anders gehandhabt und die Entscheidung des SG Berlin ist nur für Berlin bindent und für kaum einen anderen, wobei andere sich auf diese Entscheidung stützen können, kann es passieren das z.B. ein SG in Lüneburg anders entscheidet.


    Von daher befolge bitte Kätzchens Rat und wir schaun mal was im Ergebnis herauskommt.

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